ÖSteRReIcH JOuRNAl NR. 212 / 29. 10. 2024 Religion und Kirche 175 Jahre Kultusamt Die oberste staatliche Religionsbehörde reicht bis in das Jahr 1849 zurück und ist seit 2014 dem Bundeskanzleramt zugeordnet – Kultusministerin Susanne Raab: »Das Kultusamt ist ein wichtiger Bestandteil unserer Republik.« 146 Foto: BKA / Alexander Zillbauer Kultusministerin Susanne Raab (Bildmitte) mit den Repräsentanten der Kirchen und Religionen im Kultusamt Das Kultusamt, Österreichs oberste staatliche Religionsbehörde, gedenkt seiner Gründung vor 175 Jahren. Als Gründungsdatum gilt der 29. Juli 1849, wie das Kultusamt am 12. September in einer Aussendung mitteilte. Zuständig ist die dem Bundeskanzleramt seit 2014 zugeordnete Behörde für 16 gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie 11 religiöse Be - kenntnisgemeinschaften. Laut Kultusamt sind aktuell mehr als 76 Prozent der österreichischen Bevölkerung Angehörige einer Kirche oder Religionsgemeinschaft. „Das Kultusamt ist ein wichtiger Be - standteil unserer Republik. Anläßlich des 175- jährigen Jubiläums blicken wir stolz auf zahl - reiche Erfolge und Meilensteine zurück, die in diesem Bereich erreicht wurden“, hielt Kultusministerin Susanne Raab im Blick auf eine aus diesem Anlaß erschienene Publikation fest. Die Geschichte dieses Ressorts sei „faszinierend“ und werde in der Festschrift „175 Jahre Kultusamt eindrucksvoll nachgezeichnet“. „Auch in Zukunft werden wir uns weiterhin mit Nachdruck für die großen Themen einsetzen. Mein besonderer Dank gilt allen Mitwirkenden für die ausgezeichnete Zu - sam menarbeit und den stets konstruktiven Austausch“, so Raab. Die Wurzeln des Kultusamtes gehen auf die Revolutionsjahre 1848/49 zurück, in de - nen die Forderungen nach Glaubens- und Ge wissensfreiheit sowie der Eigenständigkeit kirchlicher Angelegenheiten laut wurden. In dieser Phase wurden die Grundsteine für das heutige Verhältnis von Staat und Re - ligion neu gelegt. Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Hoheit und religiöser Autonomie prägte maßgeblich die Entwicklung der Behörde und führte zur Einführung des Systems der Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften, das 1874 auch im Anerkennungsgesetz verankert wurde. »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at „Die religiösen Interessen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes stellen nach wie vor die Basis für die Tätigkeit des Kultusamtes dar. Die gute Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen und Religionsgesellschaften sowie Kirchen und Religionsgesellschaften untereinander sind eine wichtige Säule des friedlichen Zusammenlebens in Österreich“, wird seitens der Behörde festgehalten, die seit 2019 vom Juristen Florian Welzig geleitet wird Dem Kultusamt obliegt es, die staatlichen religionsrechtlichen Vorschriften zu vollziehen. Als oberste Kultusbehörde ist es insbesondere für die Entscheidung über Anträge zur Registrierung religiöser Bekenntnisgemeinschaften und die Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften zuständig. Letztere haben die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Informative und beratende Aufgaben hat das Kultusamt gegenüber allen anderen Behörden wie Mi -
ÖSteRReIcH JOuRNAl NR. 212 / 29. 10. 2024 nisterien, Landesregierungen, Gerichten und Ämtern, wenn diese beim Vollzug ihrer Vorschriften mit Religionsgemeinschaften in Kontakt kommen oder mit religiösen Angelegenheiten der Staatsbürger befaßt werden. Raab: Gemeinsam gegen Extremismus „Die Trennung zwischen Staat und Religion ist selbstverständlich, dennoch braucht es ein kooperatives Verhältnis von Staat und Religion.“ Das hat Kultusministerin Susanne Raab am 12. September im „Kathpress“-In - terview betont. Die Ministerin äußerte sich am Rande der Feierlichkeiten zur Eröffnung der neuen Räumlichkeiten des Kultusamtes im Vierten Bezirk und der Präsentation der Festschrift „175 Jahre Kultusamt“. In wenigen Ländern gebe es ein so gutes Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften wie in Österreich, zeigte sich Raab überzeugt. Das Kultusamt sei die zentrale offizielle Schnittstelle zwischen Staat und Religionen. Ebenso wolle das Kultusamt aber auch als Plattform für den Dialog unter den Religionen dienen, sagte Raab. Glaube und Religion habe für sehr viele Menschen im Land eine große Bedeutung und hohen Stellenwert. Umso wichtiger sei es, daß der Staat und die Religionen gut zusammenarbeiten, zudem aber auch die Religionen untereinander den Dialog pflegen. Das sei ein Kernelement eines friedlichen Zusammenlebens. Raab: „Wir wollen, daß alle Menschen in Österreich ihre Religion frei ausüben können, aber Religion darf niemals für extremistische Zwecke mißbraucht werden.“ Sie sei überzeugt, daß das österreichische Kooperationsmodell in dieser Hinsicht große Verdienste habe. Die Zusammenarbeit sei we - sentlich für den Kampf gegen den Extremismus. Als ein weiteres konkretes Beispiel für die gute Kooperation hob die Kultusministerin zudem den Religionsunterricht hervor. In ihrer Ansprache vor den zahlreichen Vertretern der Kirchen und Religionen dankte die Ministerin ausdrücklich den Mitarbeitern des Kultusamtes für das „enorme Fachwissen, die juristische Expertise und den menschlichen Kontakt mit den Vertretern der Religionen“. Diese Kombination zeichne das erfolgreiche Wirken der Behörde aus. Gleichzeitig verwies die Kultusministerin auf neue Herausforderungen im Bereich der Religionsfreiheit. Ausdruck dessen sei auch die zuletzt erfolgte Errichtung einer Stabsstelle zum internationalen Schutz von verfolgten religiösen Minderheiten. Foto: BKA / Alexander Zillbauer Religion und Kirche Kultusministerin Susanne Raab Kirchen und Religionen würdigen Religionsbehörde Im Rahmen der Feierlichkeiten in den neuen Büroräumen des Kultusamtes ergriffen auch mehrere Repräsentanten der Kirchen und Religionen das Wort. Der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana, betonte, daß das Wirken des Kultusamtes so wie das Verhältnis von Staat und Kirche von „Respekt, Dialog und Zusammenarbeit“ geprägt seien. Der Doyen des Diplomatischen Corps in Österreich dankte für den Dienst der Religionsbehörde und wünschte dafür „Erfolg und Gottes Segen“. Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka erinnerte daran, daß die Österreichische Bischofskonferenz so wie das Kultusamt fast zeitgleich vor 175 gegründet wurde. „Unser Verhältnis basiert auf einer Kultur der Zusammenarbeit und der Religionsfreiheit“, so Schipka im Blick auf beide Institutionen. Die etwas altmodisch wirkende Be - zeichnung „Kultusamt“ verweise darauf, daß Religion ein wesentlicher Teil und Träger von Kultur sei. Historisch seien die staatli - chen Kultusagenden ursprünglich im Bildungsministerium angesiedelt gewesen – nicht zuletzt aufgrund der kirchlichen Leistungen im Bildungsbereich und beim Religionsunterricht. „Religion gehört zum Menschen und zu einer ganzheitlichen Bildung“, betonte Schipka. Zudem mache der Staat durch eine Behörde wie das Kultusamt klar, daß Religion zwar persönlich, aber keine Privatsache, sondern vielmehr etwas Öffentliches sei. Für die Evangelische Kirche A.u.H.B. er - griff der reformierte Landessuperintendent 147 Thomas Hennefeld auch stellvertretend für den lutherischen Bischof Michael Chalupka das Wort. Für evangelische Christen als eine Minderheit sei das Kultusamt von Anfang an eine wichtige Institution gewesen. Religion sei ein Teil der Gesellschaft und der Öffentlichkeit, und dafür stehe auch das Kultusamt. Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vural, erinnerte an das Islamgesetz aus dem Jahr 1912 und die Anerkennung der IGGÖ 1979, die Meilensteine für das islamische Glaubensleben in Österreich waren. „Konstruktive Zusammenarbeit, Dialog und das Miteinander der Religionen ist nicht nur möglich, sondern notwendig. Dafür steht das Kultusamt“, so Vural. »Keine Selbstverständlichkeit« Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, unterstrich im Blick auf das Kultusamt seinen Wunsch, „weiterhin so gut miteinander zu kommunizieren und zu arbeiten wie bisher“. Ein internationaler Vergleich zeige, daß eine Einrichtung wie das Kultusamt „keine Selbstverständlichkeit“ sei, ebenso wie der regelmäßige Kontakt des Bundeskanzlers und der Kultusministerin mit den Religionen. „Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und ein Gradmesser dafür, wie es um die Gesellschaft bestellt ist“, gab Deutsch zu bedenken und sagte: „Religion ist keine Nebensache, sondern Teil unserer Identität und Kultur und betrifft uns im Innersten.“ Für die orthodoxen Kirchen sprach in Vertretung von Metropolit Arsenios (Kardamakis) Archimandrit Athanasius Buk. Er dankte auch namens der Orthodoxen Bi - schofskonferenz für die „sehr gute und kompetente Zusammenarbeit“ mit dem Kultusamt. Für den Leiter des Kultusamtes, Florian Welzig, ist die „Gewährleistung und Absicherung der Religionsfreiheit“ der zentrale Auftrag der Religionsbehörde. Dabei gehe es auch um die Vermittlung von Wissen über Religion und über das Verhältnis von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Eine Behörde zeichne zudem aus, daß sie einen „öffentlichen Dienst“ erbringe, was man mit der Herausgabe der Broschüre „175 Jahre Kultusamt“ auch dokumentieren wolle. „Die Kooperation von Staat, Kirchen und Religionen ist beispielhaft. Wir müssen alles dafür tun, daß es so bleibt“, resümierte der Kultusamtsleiter. • https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/kultusamt.html Quelle: KathPress »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at
Ausg. Nr. 212 • 29. Oktober 2024
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