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Ausgabe 211

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Das unparteiische, unabhängige Magazin für ÖsterreicherInnen in aller Welt mit dem Schwerpunkt „Österreich, Europa und die Welt“ erscheint vier Mal im Jahr.

ÖSTERREICH JOURNAL NR.

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 211 / 31. 07. 2024 Österreich, Europa und die Welt 52 dem Wahltag (2. August 2024), 17.00 Uhr, bei der jeweiligen Landeswahlbehörde (am Sitz des Amts der jeweiligen Landesregierung) eingebracht werden. Für eine Teilnahme am - für die Sitzverteilung im Parlament maßgeblichen – dritten Ermittlungsverfahren muß darüber hinaus bei der Bundeswahlbehörde ein Bundeswahlvorschlag eingebracht werden (bis 12. August 2024). Aufgrund der Tatsache, daß unsere ak - tuelle „Österreich Journal“-Ausgabe 211 be reits am 31. Juli erschienen ist, konnten wir Ihnen leider keine Übersicht über die zur Nationalratswahl an tretenden Parteien an - bieten. Bitte informieren Sie sich nach dem 12. August auf den Seiten des Innenministeriums über die zur Wahl zugelassenen Parteien. (Anmerkung der Redaktion) Informationen für AuslandsösterreicherInnen Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich. Was haben Sie als AuslandsösterreicherIn zu unternehmen, um in die Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz eingetragen zu werden? Sofern Sie in keiner Gemeinde in der Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz eingetragen sind, müssen Sie einen entsprechen - den Antrag auf Eintragung in die jeweilige Evidenz stellen. Sie können auf Ihren Antrag hin in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz eingetragen werden, wenn Sie im Jahr der Eintragung das 15. Lebensjahr vollenden oder schon vollendet haben. Hierbei können Sie sich eines hierzu aufgelegten Formulars bedienen. Wenn Sie möchten, können Sie mit einem Formular die Eintragung in beide Wählerevidenzen (Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz) oder auch den Verbleib (wiederum in einer Wählerevidenz oder in beiden) beantragen. Sie müssen hierzu auf dem Formular mit der – langen – Bezeichnung „Antrag auf Eintragung in die (bzw. Verbleib in der) Wählerevidenz/Europa-Wäh - lerevidenz für österreichische StaatsbürgerInnen), die außerhalb des Bundesgebietes leben“ nur das(die) entsprechende(n) Kästchen ankreuzen. Das Formular ist bei allen österreichischen Gemeinden vorrätig. Ist es Ihnen nicht möglich, mit einer Ge mei nde Kontakt aufzunehmen, so können Sie das For - mular als aus füllbare und speicherbare pdf- Datei (801,1 KB) hier herunterladen. Beachten Sie bitte auch die Ausfüllanleitung/Ausfüllanleitung (Leichter Lesen) ( 83,8 KB). Formular: https://is.gd/mDAX2x Anleitung: https://is.gd/SmD5nS Anleitung leichter lesen: https://is.gd/dKW7Se Den Antrag können Sie auch per Post, Telefax oder per E-Mail (eingescannt) direkt an die Gemeinde, zu der Ihr Anknüpfungspunkt (Lebensbeziehung, Verbindung) zu Ös - terreich besteht, stellen. Die Anknüpfungspunkte sind gesetzlich vorgegeben; es kann immer nur eine bestimmte Gemeinde zuständig sein. Im Fall eines Umzugs ins Ausland wird es sich um den letzten Hauptwohnsitz in Österreich handeln. Schließen Sie bitte dem Antrag Belege an, die zur Glaubhaftmachung des im Formular angeführten An - knüpfungspunktes geeignet sind. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Sie die Gemeinde für die Dauer von zehn Jahren in ihre Wählerevidenz und/ oder Europa-Wählerevidenz eintragen. Sollte Ihr Antrag nicht zur Eintragung in die Wäh - lerevidenz(en) führen, so werden Sie darüber von der Gemeinde schriftlich verständigt. Sie haben in Hinkunft die Möglichkeit, für die Dauer Ihrer Eintragung in der (den) Wählerevidenz(en) durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf dem Antragsformular eine automatische Zusendung von Wahlkarten zu beantragen. In diesem Fall benötigt die Gemeinde – zwecks Zusendung der Wahlkarten – stets Ihre aktuelle Aus - lands anschrift. Wenn Sie keine automatische Zu sendung der Wahlkarten beantragen, müssen Sie für die Stimmabgabe im Ausland für jede Wahl, Volksabstimmung und Volksbefragung eine Wahlkarte (Stimmkarte) anfordern. Die Gemeinde, in deren Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, wird Sie spätestens drei Monate vor einer bevorstehenden Streichung informieren, daß die Zehn-Jahres-Frist abläuft und daß Sie die Möglichkeit haben, einen Verbleib in der Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz zu beantragen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie bei allen bundesweit abzuhaltenden Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen sowie gegebenenfalls bei Europawahlen von Ihrem Wahlrecht (Stimmrecht) Gebrauch machen. Sobald in Österreich eine Wahl, Volksabstimmung oder Volksbefragung ausgeschrieben (angeordnet) wird, werden Sie von der Gemeinde verständigt. n https://www.bundeskanzleramt.gv.at/ https://www.parlament.gv.at/ https://www.bmi.gv.at bzw. https://is.gd/Uggo6O zur NR-Wahl 2024 https://www.bmeia.gv.at https://vorarlberg.at/-/landtagswahl-2024 »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 211 / 31. 07. 2024 Österreich, Europa und die Welt EU-Wahl vom 9. Juni 2024 53 Das endgültige Ergebnis der Europawahl 2024 lautet – nach Feststellung durch die Bundeswahlbehörde am 26. Juni 2024 © Bundesministerium für Inneres Gegenüberstellung der ausgestellten Wahlkarten der Europawahl am 9. Juni 2024 mit der Europawahl am 26. Mai 2019 Quelle: Europa-Wählerevidenz Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre; die Wahl wurde in allen Mitgliedsstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten: von 6. bis 9. Juni 2024. In Österreich wurde der Wahltermin (formell) durch die Bundesregierung festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wurde auch ein Stichtag bestimmt, nachdem sich verschiedene für die Durchführung der Europawahl betreffende Fristen richteten. Für Ös - terreich konnten bei der Europawahl am 9. Juni 2024 für die Wahlperiode 2024-2029 ins gesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden. ÖVP: Alexander Bernhuber, Sophia Kircher, Reinhold Lopatka, Lukas Mandl und Angelika Winzig SPÖ: Elisabeth Grossmann, Hannes Heide, Evely Regner, Andreas Schieder und Günther Sidl FPÖ: Elisabeth Dieringer, Roman Haider, Gerald Hauser, Georg Mayer, Petra Steger und Harald Vilimsky NEOS: Helmut Brandstätter und Anna Stürgkh Grüne: Lena Schilling und Thomas Waitz Wissenswertes rund ums Europäische Parlament finden Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/ »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at

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