ÖSTERREICH JOURNAL NR. 211 / 31. 07. 2024 Österreich, Europa und die Welt 50 „Nicht nur wirtschaftlich ist Nordmazedonien ein Schlüsselpartner für Österreich. Das Land ist auch als Brücke zur weiteren regionalen Kooperation wichtig“, unterstreicht Schallenberg die positive Beziehung beider Länder. Migration und Sicherheit waren weitere Schlüsselthemen des Treffens. Die ausgezeichnete Zusammenarbeit im Rahmen der Frontex-Operationen an der Grenze zwischen Griechenland und Nordmazedonien wurde als Beispiel für die erfolgreiche ge - meinsame Arbeit in den Bereichen Grenzschutz und Sicherheitsmanagement hervorgehoben. In der Frage des Fortschrittes Nordmazedoniens auf seinem Weg zur EU-Mitgliedschaft bekräftigte Schallenberg Österreichs starke Unterstützung für Nordmazedoniens EU-Beitritt. Im Gespräch drängte er erneut darauf, die anstehenden Verfassungsänderungen in Nordmazedonien zügig umzusetzen. Wichtig sei überdies die Einhaltung internationaler Abkommen und die Vorbereitung auf die nächste zwischenstaatliche Konferenz (IGC) mit der EU im Jahr 2024. „Die Stabilität des Westbalkans und dessen Integration in die EU sind essentiell für Foto: Foto: BMEIA / Michael Gruber Am 24. Juli empfing Außenminister Alexander Schallenberg seinen Nordmazedonischen Amtskollegen Timco Mucunski in Wien. die Sicherheit und den Wohlstand der Europäerinnen und Europäer. Auch vor diesem Hintergrund hat Nordmazedonien unsere volle Unterstützung und Rückendeckung auf dem Weg in die EU“, betonte Schallenberg die Bedeutung dieser Region. Die freundschaftlichen und konstruktiven Gespräche setzen ein positives Signal für die künftige Gestaltung der Beziehungen nicht nur zwischen Nordmazedonien und Österreich, sondern auch mit der EU. n https://www.bmeia.gv.at/ ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG IHRE IM FALL DES FALLES- APP. Sie fahren weg, wir informieren. Jetzt kostenlos und bequem über den QR-Code oder den App-Store die Auslandsservice-App downloaden und gut vorbereitet ins Ausland fahren. Registrieren Sie sich vor Ihrer Reise für Ihre Reise. Wir informieren Sie über die aktuelle Lage in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, und helfen, sollten Sie Unterstützung brauchen. – Ihr Außenministerium 24/7 »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at Entgeltliche Einschaltung
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 211 / 31. 07. 2024 Mit der Genehmigung des Parlamentarischen Hauptausschusses vom 27. Juni ist es fix: Die Nationalratswahl findet am 29. September 2024 statt. Neben dem Wahltermin stehen nun auch der Stichtag und diverse Fristen fest – etwa für WählerInnenverzeichnis und Wahlvorschläge. Die aktuelle XXVII. Gesetzgebungsperiode wird damit die volle Dauer ausschöpfen. Es handelt sich erst um die fünfte Legislaturperiode der Zweiten Republik, die nicht vorzeitig beendet wurde. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats findet voraussichtlich am 24. Oktober 2024 statt. Wahltermin und Stichtag einstimmig festgelegt Genau fünf Jahre nach der vorigen Wahl wird am 29. September 2024 erneut der Na - tionalrat gewählt. Die Abgeordneten genehmigten die Verordnung der Regierung zur Ausschreibung der Wahl (280/HA) einstimmig. Als Stichtag wurde der 9. Juli 2024 festgelegt. Danach orientieren sich bestimmte Fri sten, wie die Bestellung der Spren - gelwahlleiterInnen, die Konstituierung der Wahlbehörden, die Auflegung des Wählerverzeichnisses zur öffentlichen Einsicht und die Einbringung von Wahlvorschlägen. Alle, die sich der Wahl stellen wollen, müs sen bis zum Tag der Wahl das 18. Le - bensjahr vollendet haben. Wählen darf, wer bis zum Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist. Spätestens bis zum Stichtag am 9. Juli muß man dafür die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt haben. Bei der Nationalratswahl werden 6,3 Mio. Menschen wahlberechtigt sein, erläuterte Innenminister Gerhard Karner im Hauptausschuß. Er dankte bereits im Vorfeld allen Ehrenamtlichen, die in den Wahlbehörden ihren Dienst versehen werden. Legislaturperiode dauert volle fünf Jahre Die aktuelle XXVII. Gesetzgebungsperiode wird damit die vollen fünf Jahre ausschöpfen. Seit die Dauer der Legislaturperioden im Jahr 2007 von vier auf fünf Jahren ausgeweitet wurde, ist das erst zum zweiten Österreich, Europa und die Welt / Service Zur Nationalratswahl am 29. September 2024 … und zur Wahl des Vorarlberger Landtags am 13. Oktober 2024 – Informationen zur WählerInnenevidenz für AuslandsösterreicherInnen © BMI Mal der Fall. Doch auch davor wurden die meisten Perioden vorzeitig beendet. Von insgesamt 22 abgeschlossenen Gesetzgebungsperioden in der Zweiten Republik endeten bisher erst vier durch Zeitablauf: die XI., die XIII., die XVIII und die XXIV. Periode hielten die volle Dauer. Es handelt sich dabei um die Regierungen Klaus II unter Bundeskanzler Josef Klaus (ÖVP) von 1966 bis 1970, die Regierung Kreisky II unter Bundeskanzler Bruno Kreisky (SPÖ) von 1971 bis 1975, die Regierung Vranitzky II unter Bundeskanzler Franz Vranitzky (SPÖ) von 1990 bis 1994 und die Regierung Faymann I unter Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) von 2008 bis 2013. Die restlichen 18 Legislaturperioden ende - ten durch Beschluß auf vorzeitige Beendigung. Nicht immer waren aber Regierungskrisen der Grund. Oftmals löste sich der Na - tionalrat auch deshalb vorzeitig selbst auf, weil man damit die Wahl an einen bestimmten, gewünschten Termin legen konnte. Denn Faksimile des „Antrags auf Eintragung in die (bzw. Verbleib in der) Wählerevidenz/ Europa-Wählerevidenz für österreichische Staatsbürger(innen), die außerhalb des Bundesgebietes leben“ »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at 51 die Bundesverfassung schreibt vor, daß der neue Nationalrat spätestens 30 Tage nach der Wahl einberufen werden muß. Wollte man al - so beispielsweise einige Wochen früher wählen, mußte auch die Gesetzgebungsperiode verkürzt werden. Die kürzeste Periode dauerte mit 434 Ta - gen nur etwas länger als ein Jahr: Die XIX. Legislaturperiode – an der Regierungsspitze standen damals Bundeskanzler Franz Vranitzky (SPÖ) und Vizekanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) – lief vom 7. November 1994 bis zum 14. Jänner 1996. Neu gewählter Nationalrat tritt voraussichtlich am 24. Oktober zusammen Die XXVII. Gesetzgebungsperiode dauert noch bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrats an. Als Termin kommt aus rechtlicher Sicht nur der 24. Okto - ber 2024 in Frage, weil die aktuelle Fünfjahresperiode am 23. Oktober 2024 um 24.00 Uhr endet. Die derzeitigen Abgeordneten sind noch solange im Amt. Formal erfolgt die Einberufung der konstituierenden Sitzung per Entschließung des Bundespräsidenten auf Grundlage eines Beschlusses der Bundesregierung. In der Praxis erfolgt das meist kurz vor der Sitzung im Herbst. Auch Plenarsitzungen und Ausschüsse können bis dahin in der alten Besetzung stattfinden. Eine reguläre Nationalratssitzung ist für den 18. September geplant. Sondersitzungen sind auch im Sommer bzw. nach der Wahl noch möglich. Wer wird bei der Nationalratswahl kandidieren? Für die Kandidatur einer wahlwerbenden Partei (auch „wahlwerbende Gruppe“ ge - nannt; bei einer solchen muß es sich nicht um eine nach dem Parteiengesetz registrierte politische Partei handeln) bei der Nationalratswahl müssen Wahlvorschläge eingebracht werden. Je Bundesland ist ein eigener Wahlvorschlag einzubringen. Eine Kandidatur kann sich auf einzelne Bundesländer beschränken. Landeswahlvorschläge können zwischen dem Stichtag und dem 58. Tag vor
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