ÖSTERREICH JOURNAL NR. 211 / 31. 07. 2024 Österreich, Europa und die Welt 20 die sich der Pflege der parlamentarischen Be - ziehungen zum jeweiligen Nachbarstaat an - nehmen, haben sich insbesondere über Klimaund Energiethemen ausgetauscht. Neben den Treffen auf parlamentarischer Ebene – die Delegation wurde auch von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka zu Gesprächen empfangen – war auch ein Arbeitsgespräch im Bundesministerium für Klimaschutz, Um - welt, Energie, Mo bilität, Innovation und Technologie sowie der Besuch eines Donaukraftwerks geplant. Im Weiteren standen auch Gespräche über die bilateralen Beziehungen, die grenzüberschreitende Zusam - menarbeit sowie außen- und europapolitische Themen auf dem Programm. Letztere waren insbesondere Gegenstand des Arbeitsbesuchs im Bundesministerium für europäische und internationale An gelegenheiten. n Quelle: Das Schweizer Parlament Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner Nationalratspräsident Sobotka im Gespräch mit der Schweizer Delegation im Hohen Haus Sobotka im Austausch mit ungarischem Präsidenten Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka empfing am 3. Juli den neuen Präsidenten der Republik Ungarn, Tamás Sulyok, im Parlament. Der hielt sich zum zweiten Staats - besuch seiner Amtszeit in Österreich auf. Bei dem Austausch thematisierten die beiden Gesprächspartner die bilateralen Be zie hun - gen, die soeben gestartete ungarische Ratspräsidentschaft aber auch die internationa len Problemherde Ukraine und Naher Osten. Rund 100.000 UngarInnen würden in Ös - terreich leben und die ungarische Volksgruppe sei ein integraler Teil der österreichischen Gesellschaft, betonte Sobotka eingangs. Es gebe ein breites Spektrum an wichtigen Ko - operationen zwischen Ungarn und Österreich, waren sich Sobotka und Sulyok einig. So seien die beiden Länder auf wirtschaftlicher aber auch parlamentarischer Ebene eng verbunden. Ebenso konnte im Bereich der Migration gemeinsam einiges erreicht und gegen das Schlepperwesen vorgegangen werden, meinte Sobotka. Präsident Sulyok erläuterte in dem Gespräch auch die Schwerpunktsetzungen der soeben gestarteten ungarischen Ratspräsidentschaft, wie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Migration und Landwirtschaft. Zu der ungarischen Sondersteuer für ausländische Einzelhändler forderte Sobotka eine Gleichbehandlung mit nationalen Unternehmen. Sobotka begrüßte die Reise von Ministerpräsident Viktor Orbán in die Ukraine und erkundigte sich bei Präsident Sulyok nach der ungarischen Position zu dem russischen Angriffskrieg. Sulyok betonte, daß für Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und Ungarns Staatspräsident Tamás Sulyok Ungarn von Anfang an die Rolle Rußlands als Aggressor in diesem Konflikt klar gewesen sei. Es gelte, die Ukraine in dieser Situa - tion weiter zu unterstützen, betonte Sobotka. Es müsse klar gestellt werden, daß Aggressoren nicht einfach Grenzen verschieben können. Sulyok thematisierte zudem den seiner Ansicht nach unzureichenden Schutz der ungarischen Minderheiten in der Ukraine. Sobotka unterstrich den Stellenwert des Min - derheitenschutzes als europäischen Standard. Besorgt zeigte sich Sobotka hinsichtlich der Entwicklungen im Nahen Osten und des ak - tuellen weltweiten Anschwellens von Antisemitismus. Es brauche hier eine klare Haltung und Verurteilung, meinte Sobotka. Bei - de Präsidenten betonten das Selbstverteidigungsrecht Israels und zeigten sich über die internationalen Folgen betroffen. n »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf Staatspräsident Tamás Sulyok beim Eintrag ins Gästebuch des Parlaments
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 211 / 31. 07. 2024 Mehrheitswahl, Verhältniswahl und andere Systeme im Vergleich Rund die Hälfte der Weltbevölkerung ist 2024 bei einer Wahl wahlberechtigt. 57 parlamentarische Kammern weltweit werden heu er direkt gewählt. Weitere 17 werden indi - rekt bestellt oder ernannt. Insgesamt 74 parlamentarische Kammern werden 2024 also neu besetzt. Dabei finden Wahlen auf allen Erdteilen statt. Ein Blick auf die Zahlen sowie auf drei Länder auf drei Kontinenten – die USA, Litauen und Namibia – zeigt die unterschiedlichen Wahlsysteme auf. Wahlen auf jedem Kontinent Zahlreiche – große und auch kleinere – Parlamentswahlen sind 2024 bereits geschlagen. In Asien etwa waren in der „größten Demokratie der Welt“ Indien bereits im Früh - ling fast eine Milliarde Menschen zur Wahl aufgerufen. In Indonesien waren es im Fe - bruar über 204 Millionen. In Afrika machten die Parlamentswahlen in Südafrika im Mai Schlagzeilen. In Ozeanien wurden im Inselstaat Tuvalu Anfang des Jahres die 16 Sitze im Parlament neu vergeben. In Europa schritten BürgerInnen aller EU‐Staaten im Juni zur Wahl des Europaparlaments. Außerdem wurde vor wenigen Wochen in Frankreich und in Großbritannien gewählt. In Südamerika stehen im Oktober noch Wahlen in Uruguay bevor. Und auf den Ausgang der US-Wahlen im November wartet die ganze Welt gespannt. Die Interparlamentarische Union (IPU) hat auf ihrer Datenplattform Parline alle Termine ebenso wie die unterschiedlichen Wahlsysteme auf der ganzen Welt genau im Blick. Verhältniswahlrecht häufigstes Wahlsystem Österreich ist mit seinem Wahlsystem international in guter Gesellschaft. Das zeigen Daten, die die IPU zu den Wahlsystemen in 193 Staaten weltweit gesammelt hat. In 77 Staaten wird die mit dem Nationalrat vergleichbare erste Kammer des Parlaments (bzw. bei Einkammer-Parlamenten die einzige Kammer) wie in Österreich durch eine reine Verhältniswahl gewählt. Die Mandate im Parlament werden also entsprechend der Stimmenanteile an die einzelnen Parteien vergeben. Das gängige Verfahren ist hier die Listenwahl. Die zweithäufigste Wahlform ist das Mehrheitswahlrecht, das in 63 Ländern zur Anwendung kommt. Hier geht ein Mandat in einem Wahlkreis also an jene Kandidatin, jenen Kandidaten mit den meisten Österreich, Europa und die Welt #MehralseinKreuzerl: Die halbe Welt geht heuer wählen Stimmen. 36 Staaten arbeiten mit gemischten Systemen, sieben weitere werden unter „andere Systeme“ zusammengefaßt. Für sieben Länder – darunter etwa China und Sy - rien – liegen der IPU keine Informationen vor. Drei Staaten (Afghanistan, Myanmar und Sudan) sind derzeit suspendiert und werden deshalb in den Daten nicht mitgezählt. USA wählen mit Mehrheitswahlrecht Am 5. November wird in den USA nicht nur der nächste Präsident gewählt, sondern auch der Kongress. Im Repräsentantenhaus werden alle 435, im Senat 34 der 100 Mitglieder neu bestellt. Die Abgeordneten im Repräsentantenhaus werden für eine Periode von zwei Jahren gewählt. Im Senat dauert die Amtszeit sechs Jahre, wobei alle zwei Jahre ein Drittel der SenatorInnen neu gewählt wird. Die Wahl zum Repräsentantenhaus findet nach dem Mehrheitswahlrecht statt. In 435 Wahlbezirken wird je eine Vertreterin, ein Vertreter gewählt. Den Sitz bekommt der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen. Die Wahlkreise werden nach der Bevölkerungszahl bestimmt und auf die Bundesstaaten aufgeteilt. Jeder Bundesstaat stellt mindestens ein Mitglied des Repräsentantenhauses. Bevölkerungsreiche Staaten entsenden mehrere Abgeordnete. Die SenatorInnen werden ebenfalls durch eine Mehrheitswahl bestimmt. Im Unterschied zum Repräsentantenhaus zählt bei der Einteilung in Wahlkreise nicht die Bevölkerungszahl. Jeder der 50 Bundesstaaten stellt einen Wahlkreis mit zwei Sitzen dar. Wählen dürfen US-AmerikanerInnen ab 18 Jahren. In den meisten Bundesstaaten müs sen sich die Wahlberechtigten ein paar Wochen vor der Wahl registrieren lassen, um teilzunehmen zu dürfen. Um für das Repräsentantenhaus kandidieren zu können, muß man mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens sieben Jahren US-StaatsbürgerIn sein. SenatorIn kann werden, wer mindestens 30 Jahre alt ist und die Staatsbürgerschaft seit mindestens neun Jahren besitzt. Abgeordnete müssen zudem in dem Wahlkreis bzw. Bundesstaat leben, in dem sie kandidieren. »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at 21 Litauen hat gemischtes System Gleich drei Mal sind die BürgerInnen in Litauen dieses Jahr zur Wahl aufgerufen. Nach der Präsidentschaftswahl am 12. Mai und der Europawahl am 9. Juni findet am 13. Oktober die erste Runde der Wahl zum litauischen Parlament, dem Seimas, statt. Der Sei - mas ist ein Einkammerparlament. Die Mitglieder werden für vier Jahre gewählt. Laut der Zentralen Wahlkommission Litauens müssen die Parlamentswahlen am zweiten Sonntag im Oktober jenes Jahres stattfinden, in dem die Legislaturperiode ausläuft. Die 141 Sitze im Parlament werden in einem gemischten Verfahren aus Mehrheitsund Verhältniswahl vergeben. 71 Sitze werden über Direktmandate in Wahlkreisen be - setzt. Jeder Wahlkreis entsendet dabei ein Mitglied in den Seimas. Das Mandat erhält jene Kandidatin, jeder Kandidat, die/der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erreicht, sofern die Wahlbeteiligung in dem jeweiligen Wahlkreis mindestens 40 Prozent beträgt. Liegt sie darunter, geht das Mandat an jene Kandidatin, jeden Kandidaten mit den meisten Stimmen, wobei es mindestens ein Fünftel aller Stimmen braucht. Gibt es entsprechend diesen Kriterien keine Siegerin, keinen Sieger, kommt es zwei Wo chen später zu einer Stichwahl zwischen den beiden KandidatInnen mit den meisten Stimmen. Die restlichen 70 Sitze des Seimas werden im Verhältniswahlsystem entsprechend der Stimmenanteile der Parteien vergeben. Da mit die Wahl gültig ist, muß die Wahlbeteiligung bei mindestens 25 Prozent liegen. Wählen dürfen litauische StaatsbürgerInnen ab 18 Jahren. Um gewählt zu werden, muß man 25 Jahre alt sein. Namibia: Verhältniswahlrecht In Namibia steht am 27. November 2024 gemeinsam mit dem oder der Staatspräsi - dentIn auch die Nationalversammlung, die erste Kammer des Parlaments, zur Wahl. 96 Sitze werden für eine Legislaturperiode von fünf Jahren direkt gewählt. In der Nationalversammlung gibt es acht weitere, nicht stimmberechtigte Mitglieder, die von dem oder der PräsidentIn ernannt werden. Gewählt wird nach dem Listenwahlrecht in 121 Wahlkreisen. Die Sitze werden dem Anteil der Stimmen entsprechend auf die Parteien aufgeteilt. In Namibia arbeitet man dafür mit einer Wahlzahl, die wie in Österreich berechnet wird, indem die Anzahl der abgegebenen Stimmen durch die zu vergebenden 96 Sitze dividiert wird. Jene Sitze, die im ersten Berechnungsverfahren nicht vergeben wurden, gehen an die Parteien entsprechend dem größten Rest an Stimmen. n https://www.parlament.gv.at/ Quelle: Parlamentskorrespondenz
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