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Ausgabe 204

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Magazin mit Berichten von der Politik bis zur Kultur: ab 2022 vier Mal jährlich mit bis zu 170 Seiten Österreich.

ÖSTERREICH JOURNAL NR.

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 204 / 19. 09. 2022 Österreich, Europa und die Welt 58 und Kulturschaffenden, die ihre Tätigkeit aufgrund politischer oder sozialer Umstände nicht oder kaum sichtbar ausüben können. „Mit State of the ART(ist) haben wir ein Instrument für Künstlerinnen und Künstler rund um die Welt geschaffen, das sichtbar macht, was die jeweiligen Lebensumstände sonst nicht erlauben würden“, so Schallenberg. Das jährliche Ars Electronica Festival ist ein Festival für Kunst, Technologie und Ge - sellschaft, zu dem VertreterInnen der Wissenschaft, Wirtschaft, Kreativ- und Kunstszene aus aller Welt zusammenkommen, um ihre Perspektiven zu Zukunftsfragen beizutragen. Das Festival fand heuer von 7. bis 11. September unter dem Motto „Welcome to Planet B – A different life is possible. But how?“ statt. n https://ars.electronica.art/ Einigkeit gegen Straflosigkeit Außenminister Alexander Schallenberg empfing am 14. September Mitglieder der im März dieses Jahres vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzten Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Ukraine. Ziel der Un - tersuchungskommission mit Sitz in Wien ist es, Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Zusam - men hang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu dokumentieren, Beweise für zukünftige Gerichtsverfahren zu sammeln und Verantwortliche zu identifizieren: „Es darf hier einfach keine Straflosigkeit geben. Wir brauchen Aufklärung. Jene Menschen, die das zu verantworten haben – also die politischen und militärischen Leader – müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist eine Aufgabe der Weltgemeinschaft, der Vereinten Nationen“, unterstrich der Aussenminister und verwies auf die unmenschlichen Gräueltaten des russischen Aggressors – insbesondere in Butscha, Irpin und Winnyzja. „Gezielte Angriffe gegen Zivilisten, auf urbane Gebiete und medizinische Einrichtungen, Verschwindenlassen, willkürliche In haftierungen, sexuelle Gewalt und der Einsatz von Streumunition stellen massive Verletzungen des humanitären Völkerrechts dar. Diese Kriegsverbrechen müssen geahndet werden. Die Russische Föderation muß sich bewußt sein, daß die gesamte Verantwortung dafür auf ihren Schultern lastet.“ Gute Kontakte zu den jeweiligen nationalen Behörden sowie zum Internationalen Straf gerichtshof sind der Ukraine-Untersuchungskommission wichtig. Bis Anfang Foto: BMEIA / Gruber Außenminister Alexander Schallenberg Mitglieder der Untersuchungskommission des VN- Menschenrechtsrates zur Ukraine im Außenministerium. September 2022 konnten insgesamt fast 14.000 zivile Opfer, davon mehr als 5.700 Todesopfer, verifiziert werden. Von einer deut - lich höheren Dunkelziffer kann jedoch ausgegangen werden. Noch in diesem September wird die Untersuchungskommission im Von der Handy-Signatur zur ID Austria Wenn BürgerInnen bei einer Behörde persönlich einen Antrag stellen, er - folgt im Zuge dessen eine Feststellung ihrer Identität. Um diese eindeutige Feststellung auch im digitalen Zeitalter sicher und einfach zu bewerkstelligen, besteht in Österreich seit 2009 die Möglichkeit, eine „Handy-Signatur“ zu aktivieren. Mittlerweile sind be reits drei Millionen BürgerInnen im Besitz dieses elektronischen Identitätsnachweises. Gerade während der Covid-19-Pandemie ent wickelte sich eine große Dynamik bei den Aktivierungszahlen. Die Handy- Signatur dient derzeit als Schlüssel zu circa 200 digitalen Services der Republik, darunter etwa die E-Government-Portale https://www.oesterreich.gv.at, die mobile App „Digitales Amt“, das Unternehmensserviceportal „USP“, das Portal der Fi - nanzverwaltung „FinanzOnline“ oder auch der „Grüne Paß,“ die App für Covid-19- Zertifikate. Im E-Government-Gesetz (E-GovG) wurden im Jahr 2017 die gesetzlichen Rah - menbedingungen für die Weiterentwikklung des Konzepts „Bürgerkarte“ über die Handy-Signatur bis hin zum elektronischen Identitätsnachweis geschaffen. »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at Rahmen der 51. Sitzung des VN-Menschenrechtsrates einen ersten mündlichen Bericht präsentieren, ein schriftlicher Endbericht soll im Frühjahr 2023 folgen. n https://www.bmeia.gv.at/ BM für europäische und internationale Angelegenheiten Dieses kurz „ID Austria“ genannte Projekt wird gemeinsam vom Bundesministerium für Inneres und vom Bundesministerium für Fi nanzen umgesetzt. Derzeit läuft ein Pilotbe trieb zur Testung des neuen Sy - stems, um die beste Qualitaẗ für die reguläre Betriebsphase sicherzustellen. Alle BürgerInnen sind herzlich eingeladen, am Pilotbetrieb teilzunehmen. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ist seit Dezember 2021 in die Testphase integriert. Für österreichische BürgerInnen im Ausland gibt es seitdem die Möglichkeit, die ID Au stria an einer österreichischen Berufsvertretungsbehörde (Botschaft oder Generalkonsulat) zu aktivieren. Dies geschieht entweder im Rahmen der Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises, oder auch unabhängig davon nach Vereinbarung eines separaten Termins. Gerade für Auslands ös terreicherInnen interessant ist die Tatsache, daß grundsätzlich jede Paßbehörde im In- und Ausland für die Registrierung einer ID Austria zuständig sein wird. n https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html https://www.bmeia.gv.at/

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 204 / 19. 09. 2022 Österreich, Europa und die Welt Einbürgerungen im 1. Halbjahr 2022 plus 61 % Im 1. Halbjahr 2022 ist die Zahl der Einbürgerungen mit einem Plus von 61,3 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum kräftig gestiegen. Die starke Zunahme ist vorrangig auf Einbürgerungen von NS-Opfern und de - ren Nachkommen zurückzuführen, die fast 30 % der neu Eingebürgerten im 1. Halbjahr ausmachen“, so Tobias Thomas, Generaldirektor von Statistik Austria. Unter dem Rechtstitel §58c StbG haben politisch Verfolgte des NS-Regimes und seit 1. 9. 2020 deren Nachkommen die Möglichkeit einer Einbürgerung, ohne im Gegenzug ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Im 1. Halbjahr 2022 erhielten 2.421 Personen (davon leben 2.396 im Ausland) nach § 58c die österreichische Staatsbürgerschaft, das entspricht 29,7 % aller Ein - bürgerungen dieses Halbjahres. Personen, die unter diesem Titel eingebür - gert wurden, sind am häufigsten Angehörige folgender drei Staaten: Israel (939 bzw. 11,5 % aller im 1. Halbjahr 2022 Eingebürgerten), Vereinigte Staaten (546 bzw. 6,7 %) und Vereinigtes Königreich (525 bzw. %). Aus anderen Gründen Eingebürgerte (insgesamt 5.737 Personen) waren zuvor am häufigsten Staatsangehörige der Türkei (603 bzw. 7,4 %), Syriens (531 bzw. 6,5 %) sowie Bosnien und Herzegowinas (469 bzw. 5,7 %). Die Hälfte der Einbürgerungen im 1. Halbjahr 2022 entfiel auf Frauen (50,3 %), rund ein Drittel waren Minderjährige unter 18 Jahren (31,9 %). Fast ein Viertel der neu Eingebürgerten wurde in Österreich geboren (1 923 bzw. 23,6 %). In allen Bundesländern wurden im 1. Halbjahr 2022 mehr Personen eingebürgert als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die relativen Zuwächse waren in Vorarlberg (+59,7 % auf 313 Einbürgerungen) am höchsten, gefolgt von Wien (+43,0 % auf 2 265) und der Steiermark (+38,0 % auf 487). Auch im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019, vor der COVID-19-Pandemie, gab es in sieben Bun - desländern mehr Einbürgerungen, angeführt von Kärnten (+81,5 % auf 265 Einbürgerungen). Nur in Wien (-3,5 % auf 2.265) und in Oberösterreich (-1,2 % auf 757) gab es im Vergleich zu 2019 weniger Einbürgerungen. Fast drei Viertel aller Einbürgerungen im 1. Halbjahr 2022 erfolgten aufgrund eines 59 Rechtsanspruchs (5.909 Personen bzw. 72,4 %). Darunter wurden 2.717 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration, Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt – § 11a, Abs. 4, Abs. 6 sowie Abs. 7), 2.421 politisch Verfolgte und deren Nachkommen (§ 58c, Abs. 1 bis Abs. 6), 343 Personen aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§ 11a, Abs. 1 und Abs. 2) sowie 258 Personen aufgrund eines mindestens 15jährigen Wohnsitzes in Öster- reich und nachhaltiger Integration (§ 12, Abs. 1, Z. 1). Weitere 513 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (6,3 %), darunter 496 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden zusammen 1.736 Personen bzw. 21,3 % eingebürgert, davon 210 Ehegatten (§16) und 1.526 Kinder (§17). n https://www.statistik.at/ Quelle: Statistik Austria, Statistik der Einbürgerungen. Vorläufige Ergebnisse.1) Paragraph des StbG 1985, idF Novelle 2022 in Kraft ab 01.05.2022; Ermessen: §10 – Anspruch: §§ 11a, 12–14, 25, 57, 58c, 64a – Erstreckung: §§ 16, 17. Alle Paragraphen kommen nur bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung zur Anwendung. »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at

Wir danken dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, dem Land Oberösterreich und PaN – Partner aller Nationen für die aktive Unterstützung unserer Arbeit für Österreich.

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