ÖSTERREICH JOURNAL NR. 203 / 04. 07. 2022 Die österreichische Stadt ist wie in den Jah ren vor der Pandemie 2018 und 2019 wieder an die Spitze zurückgekehrt und hat in allen fünf Bereichen – Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Umwelt, Stabilität und Infrastruktur – hohe Werte erzielt. Weltweit ist der durchschnittliche Index von 69,1 vor einem Jahr auf 73,6 (von 100) gestiegen, da sich die Werte für Kultur und Umwelt, Bildung und Gesundheit verbessert haben. Der Index liegt jedoch weiterhin un - ter dem Durchschnittswert von 75,9, der kurz vor der Pandemie gemeldet wurde. Die Wer– te für die Infrastruktur bleiben im Großen und Ganzen stabil, aber die Stabilität hat sich in vielen Städten verschlechtert, was vor al lem auf den Einmarsch Rußlands in die Ukraine zurückzuführen ist. Während Kiew aus der Rangliste ausgeschlossen werden mußte, mußten Städte in Rußland starke Einbußen hinnehmen. Moskau fiel um 15 Plätze, während St. Petersburg um 13 Plätze zurück fiel. Wellington (-46) war der größte Absteiger in der Rangliste, gefolgt von Auckland (-33). Auckland stand im letzten Jahr an der Spitze der Rangliste, als Neuseeland die in - ternationalen Grenzen schloß und das Stadtleben inmitten der Pandemie weitgehend nor - mal weiterlaufen ließ. Mit der Aufhebung der Corona-Beschränkungen in weiten Teilen der Welt sind die neuseeländischen (wie auch die australischen und chinesischen) Städ - Österreich, Europa und die Welt / Wien Wien ist wieder Nr. 1 der Welt Die diesjährige Ausgabe des Lebensqualitäts-Index der EIU zeigt, daß Wien die lebenswerteste Stadt der Welt ist, wobei Kopenhagen, Calgary, Zürich und Vancouver die Top fünf abrunden. te in der Rangliste jedoch vergleichsweise zurückgefallen. Dies hat dazu geführt, daß gut geimpfte europäische und kanadische Städte die Top Ten wieder dominieren, wobei die deutschen Städte Frankfurt (+32) und Hamburg (+31) die größten Gewinner sind. Unter den zehn am schlechtesten bewerteten Städten in der Rangliste hat sich wenig verändert. Wie in früheren Umfragen sind die Lebensbedingungen in Damaskus, der Hauptstadt Syriens, nach wie vor am schlechtesten. Auch Tripolis in Libyen, La - gos in Nigeria und Algier in Algerien rangieren auf den hinteren Plätzen. Kriege, Konflikte und Terrorismus sind die größten Faktoren, die sich auf die Lebensqualität in diesen Städten auswirken, auch wenn sich die Werte für Lagos und Algier mit dem Abklingen der Pandemie leicht verbessert haben. Die Zahl der Städte im diesjährigen Index hat sich von 139 auf 172 erhöht (Kiew ist in bei den Zahlen nicht enthalten) und entspricht damit der weltweiten Erhebung über die Lebenshaltungskosten. Viele der neu hinzugekommenen Städte, wie Surabaya (Indonesien) und Chongqing (China), sind bereits schnell wachsende Wirtschaftsstandorte. Die am höchsten bewertete neue Stadt ist Rotterdam (Niederlande) auf Platz 28. Upasana Dutt, Leiterin des Lebensqualitäts-Index der EIU: „Die Covid-19-Pandemie hat die Lebensqualität im Jahr 2021 86 weltweit beeinträchtigt. Dieses Jahr haben wir jedoch in den meisten Städten im Index eine deutliche Verbesserung gesehen, da die Geschäfte, Restaurants und Museen wieder geöffnet haben. Das Bildungswesen hat sich verbessert, da Kinder wieder in die Schulen zurückkehren und die Krankenhäuser und Gesundheitssysteme deutlich entlastet wurden. Dies hat es ermöglicht, daß die wesentlichen Attraktionen von Städten wie Wien wie der zum Vorschein kommen und die Stadt nach 2018 und 2019, als sie die Rangliste angeführt hatte, wieder die lebenswerteste Stadt ist.“ Dennoch habe der Einmarsch Rußlands in der Ukraine die Stabilität untergraben. Dutt: „Die osteuropäischen Städte sind in den Rankings aufgrund der gestiegenen geopolitischen Risiken abgerutscht. Un - sere größte Sorge ist jetzt die Auswirkung der Lebenshaltungskostenkrise, einschließlich der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise, auf die Lebensqualität und insbesondere auf die Stabilitätswerte in der ganzen Welt. Das könnte die Erholung des Index im nächsten Jahr beeinträchtigen.“ „Wieder die lebenswerteste Stadt der Welt zu sein, ist Bestätigung und Auftrag zu - gleich. Wir werden den Wiener Weg weiter ambitioniert fortsetzen“, zeigte sich Bürgermeister Michael Ludwig erfreut über den Rückgewinn von Platz 1. n https://www.eiu.com/n/ Die lebenswertesten Städte der Welt Stadt Land Rang Index Stabilität Gesundheits- Kultur & Bildung Infrastruktur wesen Umwelt Quelle: EIU (Economist Intelligence Unit) »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 203 / 04. 07. 2022 Österreich, Europa und die Welt 1. Quartal 2022: Verdoppelung der Einbürgerungen Knapp 40 Prozent der neu Eingebürgerten sind Nachkommen von NS-Opfern In den ersten drei Monaten des Jahres 2022 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft an 4.865 Personen verliehen, darunter an 1.925 Personen mit Wohnsitz im Ausland. Laut Statistik Austria gab es mit +102,5 % mehr als doppelt so viele Einbürgerungen wie im gleichen Quartal des Vorjahres (2.402 Einbürgerungen). Auch im Vergleich zu vor der Corona-Pandemie (1. Quartal 2019: 2.764 Einbürgerungen) ergab sich eine Zunahme von 76 %. Diese ist vorrangig auf Einbürgerungen nach §58c StbG zurückzuführen. Un - ter diesem Rechtstitel haben Nachkommen von Opfern des NS-Re gi mes seit September 2020 die Möglichkeit einer Einbürgerung, ohne im Gegenzug ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Im 1. Quartal 2022 erhielten 1.927 Personen nach §58c die österreichische Staatsbürgerschaft, das entspricht 39,6 % aller Einbürgerungen dieses Quartals. Von diesen leben 1.911 im Ausland. Personen, die unter diesem Titel eingebürgert wurden, sind am häufigsten Angehörige folgender drei Staaten: Israel (781 bzw. 16,1 % aller im 1. Quartal 2022 Eingebürgerten), Vereinigtes Königreich (414 bzw. 8,5 %) und Vereinigte Staaten (407 bzw. 8,4 %). Aus anderen Gründen Eingebürgerte waren zuvor am häufigsten Staatsangehörige der Türkei (340 bzw. 7,0 %), Syriens (304 bzw. 6,2 %) sowie Bosnien und Herzegowinas (237 bzw. 4,9 %). Etwa die Hälfte der Einbürgerungen im 1. Quartal 2022 entfiel auf Frauen (49,7 %), der Anteil der Minderjährigen (unter 18 Jahren) betrug 31,7 %. Ein Fünftel der neu Eingebürgerten wurde bereits in Österreich geboren (1.029 bzw. 21,2 %). In acht Bundesländern wurden im 1. Quartal 2022 mehr Personen eingebürgert als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die re - lativen Zuwächse waren am deutlichsten in Vorarlberg (+96,1 % auf 200 Eingebürgerte), gefolgt von Wien (+64,5 % auf 1.135), Tirol (+54,3 % auf 284), Steiermark (+43,1 % auf 249), Burgenland (+34,1 % auf 55), Oberösterreich (+30,1 % auf 380), Niederösterreich (+13,3 % auf 384) und Kärnten (+11,8 % auf 133). Nur in Salzburg gab es mit 120 Einbürgerungen um 4 % weniger als Quelle: Statistik Austria Einbürgerungen im 1. Quartal 2022 in den ersten drei Monaten des Vorjahres. Etwa drei Viertel aller Einbürgerungen im 1. Quartal 2022 erfolgten bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen aufgrund eines Rechtsanspruchs (3.685 Personen bzw. 75,7 %). Darunter wurden 1.927 politisch Verfolgte und deren Nachkommen eingebürgert (§58c, Abs. 1 (5 Personen), §58c, Abs. 1a und 1b (1.922 Personen)), 1.375 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (§11a, Abs. 4, Abs. 6 sowie Abs. 7), 164 Personen aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin, einem Österreicher (§11a, Abs. 1 und Abs. 2) sowie 139 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Abs. 1, Z. 1). Weitere 263 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (5,4 %), darunter 252 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter dem Titel Er - streckung der Verleihung wurden 102 Ehegattinnen und Ehegatten (§16) sowie 815 Kinder (§17) eingebürgert. »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at 87 Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs. Sie wird im Auftrag des Bun - desministeriums für Inneres auf Basis der Verordnung laut BGBl. II Nr. 32/2000 durch - geführt und umfaßt sämtliche durch Willenserklärung von in Österreich und im Ausland wohnhaften Personen und nachfolgendem Be hördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft gemäß §§ 10 bis 25, 57, 58c und 64a Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 idgF, Staatbürgerschaft, nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Daten aus Einbürgerungsbescheiden werden von den Ämtern der Landesregierungen angereichert um die Merkmale Familienstand, Konventionsflüchtling, bisherige Staatsbürgerschaft und Geschlecht und nach Ablauf eines Quartals elektronisch übermit - telt. n https://www.statistik.at/
Ausg. Nr. 203 • 4. Juli 2022 Das
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Foto: Parlamentsdirektion / Johanne
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Foto: Infineon ÖSTERREICH JOURNAL
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