ÖSTERREICH JOURNAL NR. 203 / 04. 07. 2022 Österreich, Europa und die Welt 62 Libysche Außenministerin Najla Al-Mangoush in Wien Außenminister Alexander Schallenberg empfing am 23. Juni seine libysche Amtskollegin, Najla Al-Mangoush. Im Zentrum der Gespräche standen die angespannte politische Lage in Libyen, die Bekämpfung der ir - regulären Migration sowie die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf Libyen und die gesamte Region. Bei ihrem Treffen besprachen Schallenberg und Al-Mangoush die schwierige in - nenpolitische Situation in Libyen. Zurzeit ist Libyen von zwei konkurrierenden Regierungen sowie einer sich verschlechternden Si - cherheitslage gezeichnet. Dabei spielen die Vermittlungsbemühungen der Vereinten Na - tio nen eine wichtige Rolle, um Wahlen als den einzigen Ausweg aus der Pattsituation zu ermöglichen. „Ich freue mich, Außenministerin Najla Al-Mangoush in Wien begrüßen zu dürfen, um die Situation in Libyen zu diskutieren. Österreich und die EU werden weiterhin einen von Libyern selbst geführten politischen Prozeß und Wahlen zur Beendigung der politischen Krise unterstützen“, sagte derAußenminister. Ein weiteres Thema war der fortdauernde Angriffskrieg Rußlands, der schwerwiegende Konsequenzen für die Ernährungssicherheit des Landes hat. Libyen ist zu 90 Prozent abhängig von Getreideimporten, wovon ein erheblicher Teil aus der Ukraine und Rußland stammt. Bei dem Treffen begrüßte Außenminister Alexander Schallenberg die klare Po - sitionierung Libyens gegenüber Rußland bei den Vereinten Nationen. Libyen unterstützte in der Generalversammlung der Vereinten Na tionen die Abstimmung über die Verurteilung der russischen Aggression sowie den Ausschluß Rußlands aus dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. „Libyens Verurteilung des russischen An - griffskriegs gegen die Ukraine vor den Vereinten Nationen zeigt, wie sehr sich Rußland mit seinem brutalen Überfall international iso liert hat. Die internationale Gemeinschaft muß nun alles dafür tun, daß die Auswirkungen des Angriffskriegs bereits instabile Länder nicht noch zusätzlich belasten“, so Schallenberg. Darüber hinaus unterhielten sich der Aussenminister und die Außenministerin auch über Migration über Libyen nach Europa. Derzeit kommt es zu einem raschen Anstieg auf der zentralen Mittelmeeroute, der sich auch auf Instabilität in der Sahel-Zone zurückführen läßt. Libyen ist ein wichtiger Foto: BMEIA / Gruber Foto: BMEIA / Gruber Außenminister Alexander Schallenberg empfing seine libysche Amtskollegin, Najla Al-Mangoush Partner im Kampf gegen irreguläre Migration nach Europa, wie der Außenminister beim Treffen mit seiner Amtskollegin betonte. n Europa-Forum Wachau Außenminister Alexander Schallenberg nahm am 24. Juni 2022 am 26. Europa- Forum Wachau unter dem Thema „Safeguarding Europe’s Future“ teil. Im Fokus stand dabei der russische Angriffskrieg auf die Ukraine sowie dessen Auswirkungen auf Eu - ropa. (siehe Seite 75) »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at Schallenberg empfängt niederländisches Königspaar am Flughafen und seinen Amtskollegen Hoekstra Zum Auftakt des niederländischen Staatsbesuchs (siehe ab Seite 10) begrüßte Außenminister Alexander Schallenberg am 27. Juni Seine Majestät Willem-Alexander, König der Niederlande, und Ihre Majestät Máxima, Kö - nigin der Niederlande bei deren Ankunft am Flughafen Wien-Schwechat. Der Außenminister be gleitete das Königspaar zur Hofburg, wo Gastgeber Bundespräsident Alexander Van der Bellen sie in Empfang nahm. Im An - schluß an ein gemeinsames Delegationsgespräch empfing er den mitreisenden niederländischen Außenminister, Wopke Hoekstra, zu einem Arbeitsgespräch im Außenministerium. „Österreich und die Niederlande verbinden enge menschliche, historische und wirtschaftliche Beziehungen und wir verfolgen ähnliche außenpolitische Ziele. Der Staatsbe - such von König Willem-Alexander und Außenminister Alexander Schallenberg empfing das Königspaar am Flughafen
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 203 / 04. 07. 2022 Österreich, Europa und die Welt 63 Königin Máxima ist ein starker und sichtbarer Ausdruck unserer freundschaftlichen Be - ziehungen“, so Schallenberg. Im Fokus des anschließenden Austausches mit seinem niederländischen Amtskollegen, Wopke Hoekstra, standen neben der weiteren Stärkung der österreichisch-niederländischen Beziehungen, auch die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die europäische Sicherheitsarchitektur wie auch die Energieversorgung. Weiteres Thema des Treffens der beiden Außenminister war die EU-Erweiterung und der Kandidatenstatus der Ukraine und Moldau. Gegenüber seinem Amtskollegen begrüßte Außenminister Alexander Schallenberg die Entscheidung des Europäischen Rates als starkes europäisches Signal, betone aber auch, daß es am Westbalkan ebenfalls Fortschritte geben müsse. n Foto: BMEIA / Gruber Der Außenminister empfing seinen niederländischen Amtskollegen Wopke Hoekstra in Wien BundespräsidentInnen-Wahl am 9. Oktober AuslandsösterreicherInnen (österreichische StaatsbürgerInnen ohne Hauptwohnsitz in Österreich) können an Bundespräsidenten-, Nationalrats- und Europa-Wah - len sowie an Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Europäischen Bürgerinitiativen teilnehmen (aktives Wahlrecht), wenn sie m spätestens am Tag der Wahl, der Volksabstimmung, der Volksbefragung oder der Europäischen Bürgerinitiative das 16. Le - bensjahr vollendet haben, m keine Wahlausschließungsgründe (z.B. Verurteilung nach schweren Straftaten) vorliegen und m zum jeweiligen Stichtag in der Wählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Die Eintragung in die (Europa)Wählerevidenz ist für wahlberechtigte Österreiche - rInnen ab Erreichen des 16. Lebensjahrs je - derzeit möglich und für maximal zehn Jahre gültig (anschließend Verlängerungsmöglichkeit für jeweils weitere zehn Jahre). Das Formular zum Antrag auf Eintragung in die Evidenz finden Sie unter: Bundesministerium für Inneres. https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx Mit diesem Formular können Sie gleichzeitig auch ein für zehn Jahre gültiges Wahlkartenabo beantragen. Bitte beachten Sie, daß Sie jede Änderung von Namen, Adressen oder E-mail-Adressen selbständig an die Wählerevidenzgemeinde melden müssen, um die abonnierten Wahlunterlagen an Ihrer jeweils aktuellen Adresse zu erhalten. »Österreich Journal« – https://kiosk.oesterreichjournal.at Die Stimmabgabe Die Versendung der Wahlkarten durch die Gemeinden an die Wähler erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, das heißt: so - bald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden. Die Stimmabgabe per Briefwahl sollte aufgrund der langen Postlaufzeiten sofort nach Erhalt der Wahlkarte durchgeführt werden. Dies kann überall auf der Welt (inklusive in Österreich) erfolgen und muß vom/von der Wahlberechtigten selbst, unbeobachtet und unbeeinflußt von anderen Personen durchgeführt werden. Die mit dem ausgefüllten und ins kleine Kuvert gelegten Stimmzettel versehene, un - terschriebene und zugeklebte Wahlkarte muß am Wahltag spätestens um 17:00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde (Bezirkswahlbehörde) in Österreich eingelangt sein. Halten Sie sich bitte bei der Abgabe Ihrer Stimme strikt an die Angaben auf der Wahlkarte und auf dem Merkblatt, das der Wahlkarte beiliegt. Ansonsten könnte Ihre Stimme ungültig sein. Ihre Angaben auf der Wahlkarte müssen vollständig, richtig und lesbar sein. Die Übermittlung der Wahlkarte per Post ist die schnellste Form der Übermittlung und reduziert das Risiko eines zu späten Einlangens bei der Wahlbehörde in Österreich. Die Verantwortung für die zeitgerechte und verlässliche Rücksendung der bestätigten Wahlkarte trägt der Wähler/die Wählerin. Die Kosten für das Porto der Wahlkarte trägt – bei Versand mit der öffentlichen Post (Achtung: nicht bei Versand mittels Kurierdiensten, wie z.B. DHL, UPS, EMS) – die österreichische Bundesregierung. Eine Alternative zum direkten Postversand stellt im Ausland die zeitgerechte Ab - gabe der Wahlkarten bei österreichischen Bot schaften, Berufs(General-)Konsulaten und Honorarkonsulaten dar. Ihre Wahlkarte wird nach zeitgerechter Abgabe kostenlos über das Außenministerium in Wien an die jeweilige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet. Für die rechtzeitige Weiterleitung einer Wahlkarte durch eine österreichische Vertretungsbehörde an die zuständige Bezirkswahlbehörde müssen folgende Einreichfristen eingehalten werden: m in EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen: bis zum 6. Tag vor dem Wahltag, m in allen anderen Staaten: bis zum 9. Tag vor dem Wahltag. https://www.bmeia.gv.at/ Hinweis der Redaktion Lesen Sie über die sich zur Wahl bewerbenden Kan ditatInnen zum Bundespräsiden - ten/zur Bundespräsidenten in der Ausgabe 204 unseres „Österreich Journal“ pdf-Ma - gazins, dessen Erscheinen für den 26. September vorgesehen ist. Die detaillierten Er - gebnisse liefern wir dann in der Ausgabe 205, die am 19. Dezember erscheinen wird. n
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