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Ausgabe 197

Magazin mit Berichten von der Politik bis zur Kultur: sechs Mal jährlich mit bis zu 145 Seiten Österreich. Downloads in vier verschiedenen pdf-Varianten auf http://oesterreichjournal.at/

ÖSTERREICH JOURNAL NR.

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 197 / 12. 02. 2021 Österreich, Europa und die Welt »Horizon Europe« startete BM Faßmann: EU-Forschungsrahmenprogramm mit mehr als 95 Mrd. Euro dotiert – Österreich profitiert überdurchschnittlich von EU-Forschungsmitteln Das Jahr 2021 begann exzellent und in– novativ – mit dem neuen EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“: Das weltweit größte Forschungsprogramm startete mit 1. Jänner 2021 und wird bis 2027 mehr als 95 Milliarden Euro für For - schung und Innovation bereitstellen. „Der hohe Stellenwert der Forschung hat sich ge - rade auch in der Corona-Pandemie gezeigt. Exzellente Forschende und innovative Un - ternehmen sind zentral, damit wir so gut wie möglich durch und gestärkt aus der Corona- Krise heraus kommen“, betonte Wissenschafts- und Forschungsminister Heinz Faßmann. Forschung und Innovation seien auch unerläßlich bei der Gestaltung der großen Herausforderungen, die in Horizon Europe mit sogenannten Clustern und Missionen konkret adressiert werden. Daß Österreich überdurchschnittlich von EU-Forschungsmit - teln profitiert, zeigen auch aktuelle Zahlen: Forschende und Unternehmen in Österreich haben seit Programmstart 2014 bisher mehr als 1,65 Milliarden Euro aus dem aktuellen EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ eingeworben und sind an rund 4.050 Projekten beteiligt. Unter dem österreichischen EU-Ratsvorsitz 2018 erfolgte die Einigung auf die Grundzüge von „Horizon Europe“ und damit eine wesentliche Basis für das Programm, das Anfang Jänner startete. Es besteht aus den drei Säulen „Exzellente Wissenschaft“, „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ und „Innovatives Europa“ sowie dem Programmteil „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“. In der ersten Säule ist mit dem Europäischen Forschungsrat sichergestellt, „daß die besten, kreativsten und manchmal auch im guten Sinn die verrücktesten Köpfe die Grenze des Wissens immer weiter nach außen schieben und ihre exzellenten Ideen und Forschungsprojekte gefördert werden“, so Faßmann. Es sei dem ERC zu verdanken, wenn der Horizont Eu - ropas überschritten und bisher unbekanntes Terrain erkundet werde. Die ebenfalls in Säu - le 1 angesiedelten Marie Skłodowska Curie Maßnahmen haben sich aus Sicht des Ministers als Markennamen für die Förderung von Mobilität und Training in Wissenschaft, Foto: BKA / Andy Wenzel Heinz Faßmann, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at 22 Forschung und Wirtschaft etabliert. „Die Mo - bilität ist die Währung, in der unser Wissen ausgetauscht und vergrößert wird und die Karrieren der Forschenden vorangetrieben werden.“ Faßmann unterstreicht weiters den hohen Stellenwert leistungsstarker Forschungsinfrastrukturen, die auch in „Horizon Europe“ weiter gezielt gefördert werden: „Sie gehören zum Rückgrat des europäischen Forschungssystems.“ Erstmals begibt sich das EU-Forschungsrahmenprogramm auf Mission(en): Es werden fünf Missionen zu konkreten Themen wie zum Beispiel Krebsforschung und klima - neutralen Städten gefördert. Der Minister sieht darin auch das Versprechen, daß sich Forschung und Entwicklung tatsächlich auf das Leben der Menschen auswirkt. Um das zu erreichen, werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Missionen in entsprechende politische Maßnahmen übersetzt wer - den. „In dem Punkt werden wir umdenken müssen und weiterdenken, als nur bis zur wissenschaftlichen Publikation“, so Faßmann, der das 9. EU-Forschungsrahmenprogramm auch als Einladung versteht, „das große Gan - ze zu sehen und zu verstehen, daß sich Forschung in ganz Europa entfalten muß“. Es dürfe auch keine Spaltung in ein forschungsstarkes und forschungsschwaches Europa ge ben, jedes Land und jedes Innovationssystem in Europe müsse dazu gehören, unterstrich der Minister die notwendige weitere Vertiefung des Europäischen Forschungsraumes, „von dem alle etwas haben: die Forschenden, die Unternehmen und die Gesellschaft“. Mit der Säule 3 werden das innovative Eu - ropa und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Der neu geschaffene Europäische Innovationsrat solle sich dabei ebenso zu einer Er - folgsgeschichte entwickeln, wie das beim Eu - ropäischen Forschungsrat der Fall ist, so Faßmann. Die Finanzierungsinstrumente dekken dabei den gesamten Zyklus der Innovationsentwicklung ab und sollen bahnbrechende Innovationen auf den Markt bringen. Mit den Maßnahmen des Europäischen In - novations- und Technologieinstituts (EIT) wird die Entwicklung langfristiger europäischer Partnerschaften zwischen führenden Unternehmen, Forschungslabors und Hochschulen weiter unterstützt. Damit Forschende und Unternehmen in Österreich auch künftig erfolgreich europäische Forschungsmittel einwerben können, be - gann am 11. Jänner 2021 die Informationskampagne „Join our Community: Horizon Europe startet“ mit ausgewählten wöchentlichen Schwerpunktthemen. Den Abschluß bildet eine Veranstaltung mit EU-Kommissarin Ma riya Gabriel am 22. März 2021 in Wien. Neben der Einigung auf „Horizon Europe“ erfolgten jüngst auch jene auf das Euratom-Forschungsprogramm und zum internationalen Forschungsprojekt ITER. Österreich hatte sich bis zuletzt als Stimme der Vernunft und der Sicherheit gegen eine enge Verknüpfung der Nuklearforschung mit der Klimaneutralität Europas eingesetzt – mit Erfolg: Die Verhandlungspartner wurden zu wichtigen Zugeständnissen bewegt. ITER kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „der Weg“ – „es war wie auch bei Euratom ein langer und nicht immer einfacher Weg, aber die Beharrlichkeit Österreichs war zentral, damit der klare Fokus auf der nuklearen Sicherheit liegt und die Forschungsarbeiten nicht als Beitrag zu den EU-Klimazielen ge - rechnet werden“, betont Faßmann. n https://www.bmbwf.gv.at/ https://www.horizon-europe-community.at/

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 197 / 12. 02. 2021 Österreich, Europa und die Welt Initiative für angemessene Mindestlöhne 23 Kärntens LH Peter Kaiser in einer Videokonferenz mit EU-Kommissar Schmit: »Ein europäischer Rahmen für gemeinschaftliche Mindestlöhne würde Einkommen er höhen, sozialen Zusammenhalt stärken, Armut und Abwanderung verhindern.« Die EU schlägt eine Initiative für einen europaweit einheitlich geregelten Rahmen für Mindestlöhne vor. Was EU-Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen in ihrer Antrittsrede ankündigte, wird jetzt mit Kärntner Beteiligung konkret: Der Mindestlohn-Fleckerlteppich der Mitgliedsstaaten soll einem gemeinsamen europäischen, nach klaren Kriterien und regionale Unterschiedlichkeiten miteinbeziehenden Rahmen für Mindestlöhne Platz machen. Ein vorliegender Vor - schlag der EU-Kommission wird demnächst, wie laut EU-Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, auch im Ausschuß der Regionen (AdR) dis kutiert und eine Stellungnahme der insgesamt 329 Mitglieder dazu erarbeitet werden. Dabei kommt dem Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser als AdR-Mitglied eine be - sondere und mitentscheidende Rolle zu: Er wurde vom AdR als Berichterstatter nominiert und mit der Erarbeitung der AdR-Stellungnahme betraut. In Vorbereitung darauf diskutierte der Landeshauptmann am 14. Jän - ner im Rahmen einer bilateralen Videokonferenz mit dem verantwortlichen Mitglied der EU-Kommission, dem Luxemburger Ni - colas Schmit, seines Zeichens Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte. „Gerade Geringverdienerinnen und Ge– ringverdiener, insbesondere junge Menschen, Geringqualifizierte und prekär Beschäftigte, wurden von der Coronakrise, die sich auch negativ auf die Löhne auswirkt, besonders hart getroffen. Daher ist der Vorstoß für einen Rahmen für europäische Mindestlöhne je - denfalls zu begrüßen, um für die Zukunft für mehr Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz zu sorgen, den sozialen Zusammen halt zu stärken und Armut sowie Abwanderung aus Regionen mit besonders niedrigen Löhnen vorzubeugen“, verdeutlicht Kaiser. EU-Kommissar Schmit ergänzt: „Fast zehn Prozent der Arbeitnehmerinnen und Ar - beitnehmer in der EU leben in Armut – das müssen wir ändern! Es darf nicht sein, daß Menschen, die einer Arbeit nachgehen, Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen. Dies ist jetzt wegen der Pandemie Foto: Büro LH Kaiser / Filipovic Landeshauptmann Peter Kaiser in der Videokonferenz mit EU-Kommissar Nicolas Schmit umso wichtiger. Eine erfolgreiche Erholung von der Krise in der EU kann nur gelingen, wenn die soziale und die wirtschaftliche Di - mension d en gleichen Stellenwert haben.“ In dem Fall, daß die Mitgliedsstaaten die nationalen Mindestlöhne entsprechend den im Kommissions-Vorschlag genannten indikativen Werten auf 60 Prozent des Medianwertes und 50 Prozent des nationalen Durchschnittslohnes anpassen, würde dies für rund 25 Millionen ArbeitnehmerInnen in Europa einen Lohnanstieg bedeuten, rechnet Kaiser vor. Wie notwendig die Verankerung eines ge setzlichen Rahmens für nationale Mindestlöhne sei, zeige allein der Umstand, daß von 21 Mitgliedsstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen nur in vier Ländern – Bulgarien, Slowenien, Frankreich und Portugal – 60 Pro - zent des Medianwertes erreicht würde. Dazu kommt, daß die Mindestlöhne sich erheblich zwischen den Mitgliedstaaten unterscheiden – sie reichen von 312 Euro monatlich in Bulgarien bis zu 2.142 Euro in Luxemburg. Der höchste Mindestlohn beträgt fast das Sie - benfache des geringsten. Bezogen auf die Ar - beitsstunden sind die Unterschiede noch grösser: 1,87 Euro in Bulgarien, 12,38 Euro in Luxemburg. Selbst wenn man unterschiedliche Preisniveau und Kaufkraft berücksichtigt, bleiben eklatante Unterschiede bestehen, die Armut und Abwanderungstendenzen verstärken. »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at Selbst in den sechs EU-Ländern, in denen sich, wie in Österreich, der Mindestlohnschutz auf Tarifverhandlungen stützt, sind viele ArbeitnehmerInnen (zwischen 2 und 55 Prozent) nicht von diesem Schutz umfaßt, bzw werden trotzdem geringer entlohnt. Da - von betroffen sind vor allem Frauen, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und in der Landwirtschaft Beschäftigte, aber auch Berufsanfänger, Lehrlinge und Praktikanten. Am 17. Februar wird Landeshauptmann Peter Kaiser in der Fachkommission SEDEC des AdR und im Rahmen des Plenums des AdR im März seine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission mit den anderen AdR-Mitgliedern diskutieren und beschliessen. Die darin enthaltenen Abänderungsvorschläge werden dann der EU-Kommission und dem EU-Parlament übermittelt und fliessen in die finale Entscheidung über die Ausgestaltung des Rahmens für einen europäischen Mindestlohn ein. Mindestlöhne können sowohl gesetzlich als auch sozialpartnerschaftlich beschlossen werden. Dies bedeutet insbesondere, daß das ös - terreichische Modell von sozialpartnerschaft - lich gesetzten Löhnen bereits dem EU-Kommissionsvorschlag entspricht. n https://www.ktn.gv.at https://cor.europa.eu/de

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