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Ausgabe 195

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Magazin mit Berichten von der Politik bis zur Kultur: sechs Mal jährlich mit bis zu 145 Seiten Österreich. 15.487 pdf-Downloads im November 2020 auf http://oesterreichjournal.at/

ÖSTERREICH JOURNAL NR.

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 195 / 29. 10. 2020 Innenpolitik 70 schichte der Universität Wien, teil. Grundtenor der DiskutantInnen war, daß sich die Bundesverfassung immer als krisenfest er - wiesen hat. Als Gäste konnten unter anderem Christoph Kardinal Schönborn, Vizekanzler Werner Kogler, der ehemalige Nationalratspräsident Andreas Khol, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter und Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sowie VertreterInnen der Parlamentsparteien und Mitglieder der Volksanwaltschaft be - grüßt werden. Eder-Gitschthaler: Der Föderalismus war und ist wesentliches Element zur Identitätsbildung und zum Zusammenhalt Österreichs Im Rahmen ihrer Begrüßung konzentrierte sich die Bundesratspräsidentin vor allem auf den föderalistischen Aspekt der Bundesverfassung. „Der Föderalismus des B-VG war und ist wesentliches Element zur Identitätsbildung und zum Zusammenhalt Österreichs“, sagte sie. Er sei mehr als ein Organisationsprinzip. Er sei keine Kopfgeburt, sondern eine Herzensangelegenheit. Föderalismus ist für Eder-Gitschthaler Ausdruck des unbedingten Willens, im Miteinander die Zukunft zu finden und sich im gegenseitigen Respekt gemeinsam auf den Weg zu machen. Sie wies auch auf die Be - deutung der Länder und Länderkonferenzen zur Konsolidierung der Staatsgewalt in der Ersten Republik und die Ausarbeitung der Bundesverfassung hin, fügte aber hinzu, daß sich die Länder im Prozeß der Kompromissfindung vor 100 Jahren zunehmend weniger behaupten konnten. Daher sei das B-VG ein „Bundesstaatskompromiß“. Daß die Landeshauptleutekonferenz als ein Organ außerhalb der Verfassung existiert, das Einfluß auf das politische Geschehen im Bundesstaat ausübt, ist für die Bundesratspräsidentin ein ty - pisch österreichischer Weg. In diesem Sinne erweise sich die Bundesverfassung nicht nur elegant, sondern auch tolerant, bemerkte Eder-Gitschthaler. Edtstadler ist für eine kluge Weiterentwicklung der Verfassung Die Verfassung einer liberalen Demokratie ziele nicht auf einen Vollkasko-Staat ab, appellierte Bundesministerin für EU und Verfassung, Karoline Edtstadler, an die Ei - genverantwortung der BürgerInnen. Der Schutz der Freiheitsrechte bedeute keinesfalls, daß wir all unserer Eigenverantwortung entledigt seien, auch wenn das Bedürfnis in Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Bundesratspräsidentin Andrea Eder-Gitschthaler eröffnete die Veranstaltung Bundesministerin für EU und Verfassung, Karoline Edtstadler »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at Krisenzeiten nach detaillierten Regelungen groß sei, hielt sie in Anspielung auf die ge - genwärtige Situation fest. Grundsätzlich sprach sich Edtstadler für eine kluge Weiterentwicklung der Verfassung aus, ohne an deren Grundprinzipien zu rütteln. Sie sei auch in der Vergangenheit teils durch Verfassungsänderungen, teils durch die Judikatur des VfGH mit dem ge sell schaft - lichen Wandel gewachsen, etwa was die Rol - le der Frau, das Verständnis von Fa milie oder die Kodifikation der Kinderrechte betrifft. Als vordringlich erachtet die Ministerin, den technischen Wandel in der Verfassung zu be - rücksichtigen, vor allem im Hinblick auf Des information, Haß im Netz und die Bündelung von Macht bei wenigen su pra na tio - nalen Konzernen. Edtstadler ortet eine konkrete Gefahr für die Demokratie, wenn Menschen die Welt nur noch in be grenzten Filterblasen wahrnehmen. Das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit begrün de nicht das Recht auf eigene Fakten, stellte sie fest. Vielmehr liege es in der gemeinsamen Verantwor - tung, Anstrengungen für Faktentreue und Ob jektivität im neuen Medienpluralismus zu unternehmen und vor diesbezüglichem Mißbrauch zu schützen. Van der Bellen mahnt Augenmaß und Umsicht bei Einschränkung der Grundund Freiheitsrechte ein Bundespräsident Alexander Van der Bellen bekräftigte seine Auffassung von der „Eleganz“ der Bundesverfassung, indem er auf die Ereignisse im Jahr 2019 und auf die

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 195 / 29. 10. 2020 Innenpolitik 71 sie den besonderen Umständen der gegenwärtigen gesundheitlichen Krise geschuldet sind. Er sei froh, fügte er hinzu, daß es darüber einen breiten politischen Konsens gibt. Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Bundespräsident Alexander Van der Bellen bei seiner Grußbotschaft aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie einging. Im Mai und Juni 2019 habe die Bundesverfassung die Lösung der damaligen Regierungskrise ohne interpretatorische Kunststücke allein aufgrund ihres klaren Wortlauts ermöglicht und sich damit als „hervorragender Wegweiser“ durch eine in der Zweiten Republik noch nie dagewesene Situation erwiesen, lobte Van der Bellen die Väter des B-VG. Die Bundesverfassung habe ihre Aufgabe als Basis des staatlichen Geschehens und als Wahrerin der Grundrechte in den 100 Jahren ihres Bestehens hervorragend erfüllt. Im Hinblick auf die aktuelle Situation bezeichnete das Staatsoberhaupt die „in dramatischer Weise“ erfolgten Einschränkungen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Grund- und Freiheitsrechte als eine „leider notwendige Zumutung“. Gleichzeitig for - derte er eine laufende Abwägung und breite gesellschaftliche Debatte ein, um die richtige Verhältnismäßigkeit herzustellen, wie viel wir von einem Grundrecht herzugeben bereit sind, um ein anderes zu schützen. Das richtige Augenmaß bei derartigen essentiellen Entscheidungen dürfe man dabei nie verlieren, und darauf werde er in seiner Verantwortung immer sorgsam und penibel achten, betonte Van der Bellen unmissverständlich. Augenmaß und Umsicht gebiete auch der Respekt vor unserer bewährten Verfassung, sagte er. Mit Nachdruck unterstrich er in diesem Zusammenhang, daß Einschränkungen der Grundrechte nur so lange gelten dürfen, wie Das B-VG ist Fundament der freien, demokratischen Republik Österreich geblieben Artikel I des B-VG „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“ ist in den Köpfen der ÖsterreicherInnen fest verankert, ebenso daß Österreich ein Bundesstaat ist. Prägend für die Republik waren aber auch das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945 sowie der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955. Sie sollen deshalb in diesem Zu - sammenhang nicht unerwähnt bleiben. Der parlamentarische Prozeß, der schließ - lich zur Beschlußfassung des B-VG geführt hat, war mühsam. Vor dem Hintergrund einer politisch äußerst schwierigen Situation und einer aufgeheizten Stimmung war es, wie der Bundespräsident sagte, eine „politische Meisterleistung“ und einer großen Kompromißbereitschaft von allen Seiten geschuldet, daß die Verfassung überhaupt beschlossen wer den konnte. Die politische Debatte war nicht nur durch die großen Auffassungsun - terschiede zwischen den politischen Lagern und dem Ringen zwischen Zentralstaat und Bundesländern geprägt. Die Beschlußfassung erfolgte auch 16 Tage vor den für den 17. Ok - tober 1920 angesetzten Neuwahlen, nachdem die Koalition zwischen Sozialdemokraten und Christlichsozialen zerbrochen war und eine Übergangsregierung die Amtsgeschäfte führ - te. Den Grundstein dafür, daß das Bundes- Verfassungsgesetz auch nach zahlreichen Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Bei der Podiumsdiskussion (v.l.): Moderator Gerald Gross, Bundeskanzlerin a.D. Brigitte Bierlein, Parlamentsdirektor Harald Dossi und der Geschäftsführer des Hans Kelsen-Instituts, Thomas Olechowsky »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at

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