ÖSTERREICH JOURNAL NR. 192 / 02. 06. 2020 Gastronomie & Kulinarisches Neueste Innovation aus dem Genussland OÖ 64 Präsentation und Verkostung der mit regionalen Zutaten gefertigten Sauwald-Bratwurst aus dem Hause Feichtinger Foto: Land OÖ / Lisa Schaffner v.l.: Sauwald-Erdäpfel Geschäftsführer Martin Paminger, Feichtinger-Geschäftsführer Gerhard Schmid, Johann und Julian Feichtinger, Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger und Stefan Schneiderbauer von Schneiderbauer Gewürze Kulinarische Spezialitäten sind ein wichtiger Ausdruck der regionalen Identität. Die Verwendung der vor Ort hergestellten Le bensmittel betont die enge Verbindung zur Landwirtschaft. Die Fleischerei Feichtinger präsentierte mit der Sauwald-Bratwurst aus 100 Prozent regionalem Schweinefleisch und Erdäpfeln eine neue, fest in der Region verwurzelte Spezialität. Corona-Krise zeigt Wert regionaler Versorgungs-Strukturen auf Die Corona-Krise hat den Wert unserer aufrechten Selbstversorgung mit Lebensmittel stark in den Fokus gerückt. Das schon lange beschworene Konzept der Regionalität hat aufgrund geschlossener Grenzen und dem Erliegen des internationalen Handels eine ungeahnte Dringlichkeit erhalten. Eine starke, produktive Landwirtschaft in Kooperation mit regional verankerten Lebensmittel- Verarbeitern ist der Schlüssel für eine krisensichere Versorgung. „Um diese krisensicheren Strukturen langfristig zu erhalten, muß auch in Nicht-Krisenzeiten der Griff zum hei - mischen, regionalen Produkt selbstverständlich sein. Der Preis darf nicht mehr das einzige Entscheidungskriterium sein, da sonst Produktion und Verarbeitung immer in Richtung billigster Standort verschoben werden. Wer in Krisenzeiten eine heimische Landwirtschaft fordert, muß sie auch außerhalb der Krisenzeiten fördern“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger. Unter dem gemeinsamen Markendach des Genussland OÖ ziehen landwirtschaftliche Direktvermarkter und gewerbliche Manufak - turen an einem Strang, um das Bewußtsein für und den Absatz von regionalen Lebensmitteln zu stärken. Innovative Kooperationsprojekte sind die Folge und fördern den Le - bensmittelproduktionsstandort Oberösterreich. „Die Sauwald-Bratwurst zeigt auf, was in unserer regionalen Vielfalt alles möglich ist. Die Genussland-Fleischerei Feichtinger hat in Kooperation mit ihren bäuerlichen Part - nern eine tolle Produkt-Innovation kreiert, welche die kulinarische Identität der Sauwald-Region bereichern wird. Alle Zutaten aus maximal 20 Kilometern zu beschaffen, das zeugt vom großen Engagement für die Region und einer guten Dosis Einfallsreichtum“, so der Agrar-Landesrat. »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at Weil’s ned wurscht is, wos in da Wurst is! Die Voraussetzung für die einzigartige Sauwald-Bratwurst ist eine hervorragende Fleischqualität sowie handwerkliches Können. Besonderes Kennzeichen der neuen Bratwurst ist die Zumischung von Erdäpfel im Wurst-Brät. Die wohlschmeckenden Sauwald Erdäpfel dafür stammen von Martin Paminger aus St. Aegidi, die Gewürzmischung wiederum kommt von Schneiderbauer Gewürze aus Lambrechten. Beide Betriebe sind langjährige Genussland-Produzenten. Gemeinsam sorgen die drei Genusshandwerker für den unvergleichlichen Geschmack der Spezialität aus dem Sauwald, Geschmacksverstärker haben hier nichts verloren. „Der Grundgedanke war, ein wirklich neues Produkt mit regionalen Zutaten zu kreieren. Regionales Schweinefleisch, Sauwalderdäpfel und Gewürze von Schneiderbauer sind die Grundzutaten. Die beteiligten Betriebe befinden sich in einem Umkreis von rund 20 Kilometer! Auch unser Betriebs - standort gehört topographisch noch zum Sauwald und die meisten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen aus der Region. Bei der Sauwald-Bratwurst ist also klar, daß die ganze Wertschöpfung in der Re - gion bleibt, mehr Regionalität geht kaum“, erläutert Gerhard Schmid, Geschäftsführer der Fleischerei Feichtinger. Vorstellung des Unternehmens Fleisch, Wurst und Feinkost aus der Barockstadt Schärding am Inn. Getreu dem Firmenslogan „Weil‘s ned wurscht is, wos in da Wurst is“ kommt in Feichtinger Produkte ausschließlich bestes Fleisch aus Österreich, vorwiegend aus der Region Innviertel. n https://www.land-oberoesterreich.gv.at/ https://www.genussland.at/ https://feichtinger-wurst.at/
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 192 / 02. 06. 2020 Gastronomie & Kulinarisches Wachau ist DAC-Gebiet Was sich bereits länger abzeichnete, ist nun offiziell: Die Wachau ist Österreichs neuestes und damit fünfzehntes DAC-Weinbaugebiet Nach eingehenden Überlegungen und Konsensfindung innerhalb des Gebiets legte die Wachau einen DAC-Verordnungsentwurf im Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vor, der von der zu - ständigen Bundesministerin Elisabeth Kö - stin ger unterschrieben wurde. Damit ist die geschützte Herkunftsbezeichnung „Wachau DAC“ die bereits fünfzehnte ihrer Art in Österreich. „Mit der Wachau haben wir nun ein weiteres wichtiges Mitglied in der österreichischen DAC-Familie“, zeigt sich Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing GmbH (ÖWM), erfreut. „Damit setzt Österreichs Weinwirtschaft den nächsten Schritt auf dem Weg des Herkunftsmarketings. Dieser bewährt sich nun bereits seit 17 Jahren und erfreut sich auch international großer Anerkennung.“ Herkunft zugespitzt Wachau DAC-Weine werden in drei Stufen unterteilt: Gebietswein, Ortswein, Rieden - wein. Eine Besonderheit: Auf allen Ebenen verpflichten sich die Winzer zur Handlese. Auf der Ebene der Gebietsweine bleibt die traditionelle Rebsortenvielfalt erhalten, denn zulässig sind 17 weiße und auch rote Reb sorten von Grünem Veltliner und Riesling über Muskateller und Sauvignon Blanc bis zu Pinot Noir und St. Laurent. Auch Ge - mischter Satz und Cuvées sind möglich. Diese Weine tragen den Namen des Gebiets in Verbindung mit „DAC“ auf dem Etikett. Die Trauben dürfen aus dem ganzen Weinbaugebiet Wachau stammen. Ortsweine gewinnen in der heimischen Herkunftslandschaft generell an Bedeutung, auch die Wachau sieht in ihrer DAC-Verordnung 22 geschützte Ortsangaben vor. Die Anzahl der zugelassenen Rebsorten verdichtet sich dabei auf neun: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc und Traminer. Diese müssen reinsortig ausgebaut werden. Die Spitze der Herkunftspyramide bilden die Riedenweine. Dafür erlaubt sind die re - nommiertesten Wachauer Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling aus 157 definierten Lagen. Wachau DAC-Weine mit der Angabe Foto: ÖWM / Robert Herbst Typisch Wachau: Donau, Steinterrassen – und nun auch Wachau DAC. einer Ried am Etikett dürfen in keiner Weise angereichert werden und – ebenso wie Ortsweine – keinen oder einen kaum merkbaren Holzton aufweisen. Durch das lückenlose Herkunftskonzept profitiert der Konsument von mehr Transparenz und Herkunftswahrheit. „Es rückt die Herkunft vollends in den Mittelpunkt. Wach - au DAC ist geographischer Herkunftsschutz bis in die kleinste Einheit: die Riede“, sagt DI Anton Bodenstein, Obmann des Regionalen Weinkomitees Wachau. Steinfeder, Federspiel und Smaragd bleiben erhalten Bereits in den 1980er-Jahren etablierte der Gebietsschutzverband „Vinea Wachau“ die Stufen „Steinfeder“, „Federspiel“ und „Smaragd“, unterschieden nach dem natürlichen Alkoholgehalt der Weiß- und in seltenen Fällen auch Rosé-Weine seiner Mitglieder. Innerhalb des neuen DAC-Systems bleibt diese weithin bekannte und geschätzte Einteilung erhalten. Was bedeutet DAC? Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at 65 für gebietstypische Qualitätsweine aus Ös - terreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Namen eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht, hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich, dessen Trauben ausschließlich im Gebiet ge– erntet wurden. Ein DAC-Wein darf nur aus den für dieses DAC-Gebiet festgelegten Reb - sorten erzeugt werden und muß allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit 15 DAC- Weinbaugebiete. Weine, die den DAC-An - forderungen nicht entsprechen, tragen die Herkunft des jeweiligen Bundeslandes und sind Teil der Weinvielfalt auf dieser Herkunftsebene. Wachau DAC Stufen & zugelassene Rebsorten m Gebietswein: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardon - nay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer, Frühroter Veltliner, Müller-Thurgau, Muskat Ottonel, Roter Veltliner, Gemischter Satz, Pinot Noir, St. Laurent, Zweigelt oder Cuvées daraus m Ortswein: Grüner Veltliner, Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon Blanc oder Traminer m Riedenwein: Grüner Veltliner, Riesling Klassifikationen „Steinfeder“, „Federspiel“ und „Smaragd“ bleiben erhalten. Produktion & Geschmacksprofil m Handlese verpflichtend auf allen Ebenen m Ortswein: kein oder kaum merkbarer Holzeinsatz m Riedenwein: Anreicherung verboten, kein oder kaum merkbarer Holzeinsatz Gültigkeit Die Regelung zu Wachau DAC ist ab dem Jahrgang 2020 verpflichtend, für Weine des Jahrgangs 2019 gibt es die Wahlmöglichkeit. Sie dürfen auch unter der Bezeichnung „Wachau“ unter Einhaltung der bis zum Inkrafttreten der DAC-Verordnung geltenden bezeichnungsrechtlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden. n https://www.oesterreichwein.at/
Ausg. Nr. 192 • 2. Juni 2020 Das
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