ÖSTERREICH JOURNAL NR. 191 / 11. 03. 2020 Innenpolitik 70 sen und wo wir jetzt die Zukunft zu gestalten haben.“ Zentrale Schwerpunkte von Oberösterreichs Ländervorsitz Zentrale Schwerpunkte sind daher vor allem der Arbeitsmarkt – konkret: Arbeitsplätze in den Regionen zu si chern und die Unternehmen zu unterstützen – sowie die Finanzierung und optimale Organisation der Pflege für alle Bürgerinnen und Bürger. Stelzer: „Unser Ziel ist dabei sicherzustellen, daß sich jede und jeder darauf verlassen kann, die bestmögliche Pflege zu erhalten. Wir freuen uns in diesem Zu sammenhang, daß wir mit der neuen Bun desregierung wieder einen politischen An sprechpartner haben. Und wir hoffen daher, daß der Reform- und Erledigungszug rasch wieder Fahrt aufnimmt.“ Stelzer begrüßte unter den rund 300 Gä - sten aus Wirtschaft, Politik und Kultur vor allem die zahlreichen OberösterreicherInnen, deren Arbeits- und Lebensmittelpunkt die Bundeshauptstadt ist. „Die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sind nicht nur traditionsbewußt, sie gelten auch als auf - geschlossen gegenüber Neuem“, sagte Stelzer. „Sie sind weltoffen und setzen das dann auch oft in ihren Berufskarrieren um. Diese Weltoffenheit zeigt sich auch daran, daß sie trotz ihrer Ausbildungs- und Karrierechancen fern der Heimat ihrem Land auch weiterhin verbunden bleiben.“ Oberösterreich werde in den kommenden Monaten auch abseits der Politik in Wien für Aufsehen sorgen, kündigte Stelzer den Oberösterreicher Ball am 9. Mai im Rathaus so - wie das Genuß- und Erlebnisfestival OÖ Sommerfrische am 6. und 7. Juni im Kursalon im Stadtpark an. Foto: Land OÖ / Max Mayrhofer LH Thomas Stelzer im Bundesrat: „Gemeinsam Zukunft gestalten“ Stelzer im Bundesrat „Wir Bundesländer sehen uns als selbständige Gestalter, aber auch als Mitgestalter der Republik, und in den 75 Jahren, seitdem wir Frieden in Österreich haben, haben wir viel erreicht – bis hin zu der hohen Lebensqualität, die in Europa ihresgleichen sucht“, unterstrich Stelzer am 13. Feber in seiner Re - de im Bundesrat anläßlich Oberösterreichs Vorsitzübernahme im Bundesrat. „Und wir müssen daher auch alles tun, daß die kommenden 20er Jahre dieses Jahrhunderts auch wirklich Goldene 20er werden, für alle Bürgerinnen und Bürger.“ Daher werde es in den nächsten Monaten darum gehen, aktiv gemeinsam die Zukunft zu gestalten, wie das Motto des oberösterreichischen Vorsitzes in der Landeshauptleutekonferenz lautet. Standort stärken und Pflege absichern „Es gibt eine Reihe von Politikfeldern, wo wir Antworten geben, wo wir Zukunft gestalten müssen. Es zeichnet sich beispielsweise schon jetzt ab, daß sich die Wirtschaftsentwicklung wieder etwas verlangsamen bzw. normalisieren wird. Unser Ziel ist es daher, Arbeitsplätze vor allem in den Re - gionen zu sichern und ein solides Umfeld für unsere Unternehmen zu bewahren“, betonte Stelzer. „Unser Ziel ist es, die besten Möglichkeiten für ein gelingendes Leben zu schaffen, für das Lernen, das Arbeiten und die Unternehmen. Darum müssen wir auch in den Bereichen Forschung, Infrastruktur und Klimaschutz mit Blick nach vorne investieren, um weiterhin gut aufgestellt zu sein.“ Aber natürlich werden im Vorsitz-Halbjahr auch länderspezifische Themen wie die Finanzierung oder die Organisation der Pflege im Vordergrund stehen. Stelzer: „Die Ab - sicherung der Pflege muß daher ein Kernstück verantwortungsvoller Politik sein. Hier lassen wir niemanden alleine. Wir müssen und werden gemeinsam dafür sorgen, daß alle jene hochqualitative Pflegeversorgung bekommen, die sie brauchen, und daß auch im ganzen Land das Versprechen eingelöst wird, daß das Altern in Würde möglich ist“, unterstrich Stelzer. »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at Darum erwartet sich Stelzer auch ein ra - sches Ende der Verunsicherung unter den Pflegenden und Gepflegten nach dem Pflegeregreß-Aus. Die Finanzierungsfrage müs - se die neue Bundesregierung rasch mit den Ländern klären. Stärkung des Föderalismus – Bundesbehörden in die Länder verlegen Klar für eine Erweiterung und Stärkung des Föderalismus und der föderalen Struktur in Österreich sprach sich Oberösterreichs Lan deshauptmann vor den Mitgliedern des Bundesrates aus und trat dafür ein, daß künftig Bundesbehörden in den Bundesländern angesiedelt werden. Die Vorteile des Föderalismus für die Bür gerInnen und Bürger lägen klar auf der Hand: eine Stärkung der Gemeinschaft, mehr Orientierung und Bürgernähe, höhere Stabilität des politischen Systems, und das Erfüllen des Bedürfnisses nach Nähe und Vertrautheit – und gerade das sei in Zeiten komplexer politischer Herausforderungen wie Digitalisierung, Globalisierung, Migration, Klimawandel entscheidend. Oberösterreich werde sich aber auch in der EU für die Regionen stark machen. Hö - here Beiträge für das EU-Budget sollen nur für wichtige Schwerpunkte wie etwa einen besseren EU-Außengrenzschutz möglich sein, fordert Stelzer. n https://www.land-oberoesterreich.gv.at/ https://www.parlament.gv.at/
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 191 / 11. 03. 2020 Innenpolitik Neuer VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter als Präsident des VfGH vom Bundespräsidenten angelobt – Van der Bellen: »Der Verfassungsgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen seine Unabhängigkeit bewiesen.« 71 Foto: HBF / Carina Karlovits Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am 19. Feber Christoph Grabenwarter in seiner neuen Funktion als Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) angelobt. Grabenwarter war ab 2018 bereits Vizepräsident des VfGH und führte dessen Ge - schäfte seit Juni 2019 auch interimistisch als Präsident. Van der Bellen sagte in einer kurzen Rede vor der Angelobung, der Verfassungsgerichts - hof habe in zahlreichen Entscheidungen sei - ne Unabhängigkeit bewiesen: „Er hat in der Vergangenheit und Gegenwart Gesetze aufgehoben, unabhängig von der Zusam men - setzung der jeweiligen Regierung, des Na - tionalrates sowie der zu erwartenden Reaktionen. Das ist auch die grundsätzliche Aufgabe der Justiz: Unabhängig, ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf Wünsche außerhalb des Verfahrens ihrer Aufgabe nachzukommen.“ Der Bundespräsident wies auch darauf hin, daß Christoph Grabenwarter Mitglied der hoch angesehenen Venedig-Kommission Bundespräsident Alexander Van der Bellen (r.) und der neue Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Christoph Grabenwarter, bei der Unterzeichnung der Angelobungsformel des Europarates ist. Die Kommission ist ein Beratungsorgan in Fragen von Verfassung und Rechtsstaat, die sich immer wieder auch zu den Entwicklungen betreffend die Justiz in Polen und Ungarn äußert. Diese Funktion Grabenwarters und auch die Tatsache, daß er die Präsidentschaft des Österreichischen Juristentages innehat, seien zweifellos gute Voraussetzungen für das Amt des VfGH- Präsidenten, so Van der Bellen. An der Angelobung nahmen auch der Präsident des slowenischen Verfassungsgerichtshofs Rajko Knez, Peter Huber, Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht, sowie Dieter Grimm, ehemaliger Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht teil. Christoph Grabenwarter war für diese Funktion von der Bundesregierung vorgeschlagen worden. Mit der Angelobung des neuen VfGH-Präsidenten ist nun die Vizepräsidentschaft vakant. Diese Funktion wird nach einer Mitteilung des VfGH-Präsidenten vom Bundeskanzler innerhalb eines Monats ausgeschrieben. Der künftige Vizepräsident »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at bzw. die künftige Vizepräsidentin sind, wie es in Art. 147 Bundes-Verfassungsgesetz heißt, aus dem Kreis der Richter, Verwaltungsbeamten und Professoren eines rechtswissenschaftlichen Faches an einer Universität zu entnehmen. Weitere Voraussetzungen sind das abgeschlossene Studium der Rechtswissenschaften und eine mindestens zehnjährige juristische Berufserfahrung. Der VfGH Dem VfGH obliegt es, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Durch seine Aufgabe als „Grundrechtsgerichtshof“ und seine Zuständigkeit zur Prü fung von Gesetzen und Verordnungen ist er in besonderer Weise dazu berufen, der de mo kratischrechtsstaatlichen Grundordnung Wirksamkeit zu verschaffen und ihren Be stand zu sichern. Der VfGH wird grundsätzlich nur auf Antrag tätig. Die Bundesverfassung legt fest, wann der Gerichtshof von wem angerufen werden kann. n https://www.vfgh.gv.at/
Ausg. Nr. 191 • 11. März 2020 Da
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