ÖSTERREICH JOURNAL NR. 187 / 07. 08. 2019 Gegenüberstellung der vorläufigen Zahl der Wahlberechtigten der Nationalratswahl am 29. September 2019 mit der endgültigen Zahl der Wahlberechtigten der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 Innenpolitik © Bundesministerium für Inneres – Stand: 2. August 2019 Quelle: Mitteilungen der Landeswahlbehörden Nationalratswahl am 29. 9. 2019 Am 2. August um 17 Uhr gab das Bundesministerium für Inneres die kandidierenden Parteien be - kannt, denn zu diesem Zeitpunkt war der letztmögliche Zeitpunkt für die Einbringung von Landeswahlvorschlägen bei den einzelnen Landeswahlbehörden. Bis zum angeführten Zeitpunkt haben nachstehende wahlwerbende Gruppen in allen Landeswahlkreisen Wahlvorschläge eingebracht (mit Kurzbezeichnungen): m Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei ÖVP m Sozialdemokratische Partei Österreichs SPÖ m Freiheitliche Partei Österreichs FPÖ m NEOS – Das Neue Österreich NEOS m JETZT – Liste Pilz JETZT m Alternative Listen, KPÖ Plus, Linke und Unabhängige KPÖ m Die Grünen – Die Grüne Alternative GRÜNE m Wandel – Aufbruch in ein gemeinwohlorientiertes Morgen mit guter Arbeit, leistbarem Wohnen und radikaler Klimapolitik. Es gibt viel zu gewinnen. WANDL Die Parteibezeichnungen sind, sofern sich diese nicht auf bei der Nationalratswahl 2017 angetretene wahlwerbende Parteien beziehen, in alphabethischer Reihenfolge angeführt. Weiters haben nachstehende wahlwerbende Parteien in einzelnen Landeswahlkreisen Landeswahlvorschläge eingebracht: im Burgenland: m Christliche Partei Österreichs CPÖ in Kärnten: m Allianz der Patrioten BZÖ in Oberösterreich: m Sozialistische LinksPartei – SLP SLP in Tirol und Vorarlberg: m Jede Stimme GILT: Bürgerparlamente & Expertenregierung GILT in Wien: m BPÖ – Bierpartei Österreich BIER In der Zusammenstellung sind nur jene wahlwerbenden Gruppen angeführt, die dem Anschein nach einen gültigen Wahlvorschlag eingebracht haben. Die Landeswahlbehörden werden die überprüften und für gültig befundenen Wahlvorschläge spätestens am 8. August 2019 veröffentlichen. Die Reihenfolge der Veröffentlichung ist dann ausschlaggebend für die Reihung der Parteibezeichnung auf den einzelnen Stimmzetteln. n https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen/Nationalratswahl_2019/ 52 »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 187 / 07. 08. 2019 »Burgenland Journal« Starkes Auffangnetz für die BurgenländerInnen 53 LH Doskozil, LR Eisenkopf und LH-Stv. Tschürtz: Burgenland übernimmt Vorreiterrolle: Land regelt Hilfszahlungen für Katastrophenschäden neu! Die Wetterlage in unseren Breiten wird immer unbeständiger. Etliche Unwetterkapriolen mit Starkregen und Überflutungen in den vergangenen Jahren haben ge - zeigt, wie hilflos der Mensch gegenüber na - türlichen Gewalten ist. Das Land Burgenland fördert über die Katastrophenbeihilfe seit Jahren die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung oder Hagel entstehen. Aktuell werden Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds des Landes – der mit jährlich 500.000 € do tiert ist – so gestaltet, daß einkommensabhängig zwischen 20 und 30 Prozent der vom Land Burgenland geschätzten Schadenssumme nach Abzug der Versicherungsleistung ausgezahlt werden. Die maximale Entschädigungshöhe liegt derzeit bei 30.000 €. Mit einer grundlegenden Reform wird das Burgenland jetzt eine Vorreiterrolle im Bun - desländer-Vergleich übernehmen und das finanzielle Auffangnetz speziell für Privathaushalte verstärken. Vor allem bei existenzbedrohenden Schäden werden betroffene BürgerInnen deutlich profitieren, weil Schäden bis zu einer Obergrenze von 70.000 € – unter Abzug der Versicherungsleistung bzw. eines Versicherungsselbstbehaltes – zur Gänze vom Land abgedeckt werden. Die Eckpunkte stellten Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, die zuständige Landesrätin Astrid Eisenkopf und LH-Stellvertreter Tschürtz am 2. August vor. „Wir zahlen sehr hohe Beträge im Be - reich der Hagelversicherung – jährlich sind es rund 5,5 Millionen €. Für Schäden im Bereich der Privathaushalte werden hingegen bislang aus dem Katastrophenfonds, quasi mit der ‚Gießkanne‘, 150.000 € im Jahr ausgeschüttet. Das hat immer wieder zu einer Enttäuschung und Unzufriedenheit bei den Betroffenen geführt. Daher haben wir uns entschlossen, dem Katastrophenfonds für die Bedeckung der Schäden im Bereich der privaten Haushalte neue Richtlinien zu ge - ben. Ziel ist, daß – von Versicherungsleistun - gen abgesehen – in der Regel die Restschäden zur Gänze vom Land getragen werden“, erklärte Doskozil. Foto: Bgld. Landesmedienservice Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz (r.) und Umweltschutzlandesrätin Astrid Eisenkopf präsentierten die Neuregelung der Hilfszahlungen des Landes bei Katastrophenschäden „Klimawandelbedingte Naturkatastrophen und massive Folgeschäden werden wei - ter zunehmen. Das zwingt uns, uns mit dem Thema Klimawandelanpassung verstärkt auseinanderzusetzen. Die Neustrukturierung der Katastrophenhilfe ist ein erster Schritt. Ich sehe es als unsere Aufgabe, Betroffenen Unterstützung seitens des Landes zu garantieren“, sagte Eisenkopf. Hinsichtlich der Kulanz und der Höhe der Unterstützung sei man mit dieser Neuregelung österreichweit Vorreiter, so die Landesrätin. „Das ist eine Bürgerpolitik, die sich sehen lassen kann, die zeigt, daß die Regierung schnell und un - mittelbar reagiert, wo es die Situation erfordert. Im Bereich der Sicherheit, und speziell im Bereich des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe, darf es keine Kompromisse geben, denn hier geht es nicht selten um existenzbedrohende Fälle“, betonte Tschürtz. In diesem Zusammenhang müsse auch im Bereich der Feuerwehren eine angemessene Ausrüstung sichergestellt sein. Der Status Quo bei Katastrophenschäden sieht für hilfsbedürftige BürgerInnen so aus: Nach Schadenseintritt – und Besichtigung https://www.burgenland.at bzw. Schadenserhebung durch die Versicherung – besteht eine sechswöchige Frist zur Meldung des Schadenseintrittes beim Amt der Bgld. Landesregierung. Vom Land werden danach 20, 25 bzw. 30 Prozent der ge - schätzten Schadenssumme unter Abzug der Versicherungsleistung zur Anweisung ge - bracht. Die Entschädigungshöhe liegt bei max. 30.000 €. Die derzeit geltende Regelung entspricht weitgehend auch den Regelungen in anderen Bundesländern, wo bis zu 20 Prozent oder 25 Prozent (NÖ bzw. Kärnten) oder höhere Beihilfesätze gelten (z.B.: OÖ: 40 Prozent, Stmk: 30 bis 50 Prozent, Sbg: 30 Prozent). Dieses System sei dringend reformbedürftig, weil in einer Vielzahl von Fällen nur geringe Beiträge zur Auszahlung kommen, ist sich die Landesregierung einig. Eine Neu - regelung bringt jetzt weitreichende Verbesserungen für die Betroffenen, soll aber auch die Eigenverantwortung in Form von Versicherungsvorsorge erhöhen. Die wesentli - chen Neuerungen: m Die Richtsätze zur Bewertung von Katastrophenschäden, die seit 2009 unverän-
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