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Ausgabe 187

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ÖSTERREICH JOURNAL NR.

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 187 / 07. 08. 2019 Österreich, Europa und die Welt 14 der uns bewegt und zur Auseinandersetzung zwingt. Er ist ein Autor, der es versteht ge - sellschaftliche Debatten vom Zaun zu brechen. Wäre dies sein einziges Verdienst, in sei - nen Romanen unsere Gegenwart zur Kenntlichkeit überspitzt, übertrieben und zu Ende gedacht zu haben, so hätte er allein dafür die sen Preis mehr als verdient“, sagte Schallenberg abschließend. Fotos: BKA / Andy Wenzel Alexander Schallenberg überreicht in Brüssel das Große Silberne Ehrenzeichen mit Stern für Verdienste um die Republik Österreich an Botschafter Thomas Mayr-Hartingin Österreichischer Staatspreis für Europäische Literatur „Der Sinn und Zweck des Österreichischen Staatspreises für Europäische Literatur ist es, ganz besondere schriftstellerische Persönlichkeiten auszuzeichnen. Seine Absicht war und ist es, nicht nur die Schöpfer bedeutender literarischer Werke zu würdigen, sondern auch einen Beitrag zur kulturellen Verständigung und zum kulturellen Austausch in Eu - ropa zu leisten. Dies ist eine Zielsetzung, die nie an Gültigkeit verliert. Ich gratuliere Mi - chel Houellebecq sehr herzlich“, sagte Kunst- und Kulturminister Alexander Schallenberg in seiner Rede anläßlich der Verleihung des Österreichischen Staatspreises für Europäische Literatur 2019 an den französischen Schriftsteller Michel Houellebecq im Solitär der Universität Mozarteum Salzburg. „In einer herausfordernden Zeit wie dieser, in der unser europäisches Lebensmodell im Inneren sowie im Äußeren unter zunehmendem Druck steht und zum Teil von anderen Gesellschaftsmodellen herausgefordert wird, braucht es Vordenker und Mitdenker“, so Schallenberg. Es benötige gewissermaßen Forensiker der Gesellschaft, die den Menschen auf ihre Art vor Augen führen, daß nichts selbstverständlich sei. Keine Generation könne sich einfach ausruhen, sie müsse um den Erhalt ihrer Werte kämpfen. Gerade hier kämen Autoren wie Michel Houellebecq ins Spiel. Nicht alles, was Michel Houellebecq schreibe, würde immer und jeder Person ge - fallen. Aber das solle es auch nicht. Schallenberg betonte, daß dessen Werke „zum Nachdenken, zur Reflexion und Selbstreflexion anregen sollen. Unerbittlich, klar, kompromisslos, nüchtern und manchmal ernüchternd nimmt sich Michel Houellebecq in seinen Romanen und Essays jener Themen an, die uns bewegen. Themen wie Biotechnologie, der Traum vom ewigen Leben, politischer Radikalismus und Terror, Erotik und Massentourismus, die Auswirkungen von Turbokapitalismus, Entsolidarisierung und Vereinzelung.“ Seine Werke hätten wesentlich zur Erweiterung der literarischen Weltwahrnehmung beigetragen. „Michel Houellebecq ist ein Schriftsteller, der niemanden kalt läßt, ein Romancier, Der Österreichische Staatspreis für Europäische Literatur Der Österreichische Staatspreis für Europäische Literatur wird jedes Jahr für das literarische Gesamtwerk einer europäischen Autorin beziehungsweise eines europäischen Autors verliehen, das international besondere Beachtung gefunden hat. Das Werk muß auch in deutschsprachiger Übersetzung vorliegen, der Preis ist mit 25 000 Euro dotiert. Zuletzt erhielten Patrick Modiano (2012), John Banville (2013), Ljudmila Ulitzkaja (2014), Mircea Cărtărescu (2015), Andrzej Stasiuk (2016), Karl Ove Knausgård (2017) und Zadie Smith (2018) diese Auszeichnung. Die Begründung der Jury Die Jury begründete die Wahl wie folgt: „Als Schöpfer eines höchst eigenwilligen literarischen Werks ist Michel Houellebecq eine der einflußreichsten Stimmen der europäischen Gegenwartsliteratur. Seine Texte verraten ein besonderes Sensorium für Fragen von gesellschaftlicher Sprengkraft, wobei er den Konjunkturen des Feuilletons stets vorausgeeilt ist – ob es um die moderne Arbeitsrealität geht, die Möglichkeiten und Gefahren der Gentechnik, die Erscheinungsformen des religiösen Fanatismus, die Kehrseite der sogenannten sexuellen Revolution (ein Monopolkapitalismus des Sex) oder den Verfall des ländlichen Raumes. Die zum Teil extrem provokanten Diagnosen Houellebecqs setzen jene Übertreibungskunst fort, die in der Literatur des 20. Jahrhunderts die Grenzen zwischen Biografie und Werk, Kunst und Leben systematisch überschritten hat. Seine drastischen Plots verblüffen durch krasse Überzeichnungen, verquere Peripetien und sprachlichen (Wahn)Witz; der enttäuschte Idealismus seiner gebeutelten, Helden schlägt in grellen Zynismus um. Die Auszeichnung gilt einem Werk, das das verstörende Potenzial von Literatur exemplarisch zeigt und weitaus komplexer ist als die medialen Debatten, die sein Autor mitangefacht hat.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Michel_Houellebecq »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 187 / 07. 08. 2019 15 Österreich, Europa und die Welt Humanitäre Hilfe für die Menschen in den syrischen Flüchtlingslagern Im Ministerrat vom 31. Juli be schloß die Bundesregierung die Auszahlung humanitärer Mittel in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro. „Österreich setzt sein humanitäres Engagement konsequent fort. Organisationen wie das Internationale Komitee vom Ro - ten Kreuz und die Weltgesundheitsorganisation sind dabei wichtige Partner“, so Bun - deskanzlerin Brigitte Bierlein. „Mit jeweils einer halben Million Euro leisten wir dringend benötigte Hilfe und unterstützen die wichtige Arbeit des IKRK und der WHO in den Flüchtlingslagern im Nordosten Syriens. Damit können die Hilfsleistungen in Lagern wie al-Hol weiter verstärkt werden“, so Außenminister Alexander Schallenberg. Unter anderem werden Nahrungsmittel, Zelte, saubere Wasser, mobile Hilfseinheiten sowie Maßnahmen der Ab fallbeseitigung in den überfüllten Lagern zur Verfügung gestellt. Seit Dezember 2018 haben gewaltsame Auseinandersetzungen um die Befreiung der letzten vom IS kontrollierten Gebiete auch zu einer massiven Zunahme von Flüchtlingsströmen in die Lager in Nordost-Syrien ge - führt. Die Anzahl der Bewohner z.B. im al- Hol Flüchtlingslager ist auf etwa 74.000 Personen angestiegen, geschätzte 90 Prozent da von sind Frauen und Kinder. Aktuell sind gemäß Angaben der Vereinten Nationen nach acht Jahren Krieg in Syrien über 13 Millionen Menschen im Land auf humanitäre Hilfe und Schutz angewiesen, davon 5,6 Millionen Kinder. Weitere 1,5 Mio. Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds sind für das IKRK zur Linderung der humanitären Krise in Mali vorgesehen. Die Sicherheitslage in der Sa hel - region, und insbesondere in Mali, ist weiterhin kritisch und wird durch die Auswirkungen des Klimawandels wesentlich ver - schärft. „In Zusammenarbeit mit der loka len Rotkreuzgesellschaft sollen die Mittel ge - nutzt werden um die betroffene Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und anderen Versorgungsgütern zu unterstützen sowie den Zu - gang zu sauberem Trinkwasser sicherzustellen“, so der Außenminister. Die Zahl der durch Konflikte und Gewalt Vertriebenen ist in Zentral- und Nordmali dramatisch angestiegen, seit Beginn des Jahres gibt es laut Bericht des Humanitären Bü - ros der Europäischen Kommission (ECHO) 133.000 neue Binnenvertriebene. Gemäß ECHO sind rund 3,2 Millionen Menschen in Mali von Nahrungsmittelunsicherheit und interkommunalen Konflikten betroffen. n https://www.bundeskanzleramt.gv.at/ https://www.bmeia.gv.at/ Das neue Konsulargesetz Am 23. Mai 2019 ist das neue Konsulargesetz (kurz: „KonsG“) in Kraft getreten. Damit besitzt Österreich erstmals ein Gesetz, mit dem die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland umfassend geregelt wird. Der erste Teil des Gesetzes (§§ 1–9 KonsG) enthält allgemeine Bestimmungen über die Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben und die Gewährung konsularischen Schutzes. Konsularische Aufgaben sind all jene Aufgaben, die in der Wiener Konsularrechtskonvention 1969 beschrieben werden. Dazu zählen etwa der Schutz der Interessen des Entsendestaats und seiner Staatsangehörigen im Empfangsstaat, die Ausstellung von Pässen und Reiseausweisen oder die Hilfeleistung in Rechtsschutz- und Notsituationen. Dazu gehört die Unterstützung von Österreicherinnen oder Österreichern, die im Ausland festgenommen oder inhaftiert werden, einer Straftat zum Opfer fallen, einen schweren Unfall oder eine schwere Erkrankung erleiden, versterben oder nach Österreich zurückgeführt werden müssen. Österreich gewährt konsularischen Schutz allen österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, konsularisch nicht vertretenen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie sonstigen Personen, wenn eine völker- oder unionsrechtliche Verpflichtung oder die Ausübung einer völkerrechtlichen Schutzfunktion dies vorsieht. In bestimmten Fällen können die Konsularbehörden (Außenministerium, Berufsvertretungsbehörden und gegebenenfalls Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln) die Gewährung konsularischen Schutzes jedoch auch einschränken (z.B. wenn die betroffene Person nicht selbst in ausreichendem Maße die zumutbare finanzielle Vorsorge für einen Auslandsaufenthalt, die medizinische Behandlung im Notfall oder die Heimreise getroffen hat) oder ablehnen (etwa wenn die betroffene Person nur unter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit anderer Personen oder der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geschützt werden könnte). Im zweiten Teil des Konsulargesetzes (§§ 10–19 KonsG) werden bestimmte Sonderregelungen getroffen, die im behördlichen Verfahren vor den Vertretungsbehörden gelten. Diese betreffen beispielsweise die Parteistellung, die Stellung von Anträgen, das Recht auf Akteneinsicht, die Durchführung des Ermittlungsverfahrens und die Zustellung behördlicher Dokumente. Mit dem dritten Teil (§§ 20–30 KonsG) wird die EU-Richtlinie über den konsularischen Schutz von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern (Richtlinie 2015/637) in das österreichische Recht umgesetzt. Nach dem dort verankerten Grundsatz gewähren die österreichischen Berufsvertretungsbehörden Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, deren EU-Heimatmitgliedstaaten in einem bestimmten Drittland keine dauerhaft eingerichteten Vertretungsbehörden unterhalten, konsularischen Schutz unter denselben Bedingungen, wie sie für Österreicherinnen und Österreicher gelten. Ein Beitrag der Abteilung für Rechtsschutz und Allgemeine Rechtsangelegenheiten im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Ú https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/leben-im-ausland/treffpunkt-auslandsoesterreicherinnen/

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