ÖSTERREICH JOURNAL NR. 186 / 01. 07. 2019 68 150 Jahre Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich Das Reichsgericht der konstitutionellen Monarchie war ein Vorläufer des Verfassungsgerichtshofes. Die besondere Bedeu - tung des Reichsgerichts liegt darin, daß einige institutionelle Besonderheiten, die den österreichischen Verfassungsgerichtshof von anderen Verfassungsgerichten unterscheiden, bereits dort zu finden sind. Das Reichsgericht war der erste Vertreter einer Ge - richtsbarkeit des öffentlichen Rechts für die „im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“ Altösterreichs („Cisleithanien“). Der Verwaltungsgerichtshof wurde erst einige Zeit später, im Jahr 1876, errichtet. Standort des Reichsgerichts am Schillerplatz Das Reichsgericht wurde mit den Staatsgrundgesetzen vom 21. Dezember 1867 – der sogenannten Dezemberverfassung 1867 – errichtet. Es nahm seine Tätigkeit am 21. Ju - ni 1869 auf. Seinen Sitz hatte es in Wiener Innenstadt, zunächst in der Bankgasse (Nr. 10, dann Nr. 14), schließlich am Schillerplatz 4. Hüter der Grundrechte Das Reichsgericht war zur Entscheidung bei Kompetenzkonflikten (z.B. zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden) und in „streitigen Angelegenheiten öffentlichen Rechtes“ berufen; dazu gehörte vor allem auch die Entscheidung über Beschwerden der StaatsbürgerInnen wegen Verletzung der ihnen durch die Verfassung gewährleisteten politischen Rechte. Damit war das Reichsgericht das weltweit erste speziell zur Prüfung von Grundrechtsverletzungen geschaffene Gericht. Das Reichsgericht (1869 bis 1918) als Vorläufer des heutigen Verfassungsgerichtshofes © Verfassungsgerichtshof Österreich Der frühere Standort des Reichsgerichts am Schillerplatz Auf Lebenszeit bestellt Der Präsident des Reichsgerichts und sein Stellvertreter wurden vom Kaiser ohne Vorschlag, die zwölf Mitglieder und vier Ersatzmänner zu gleichen Teilen auf Grund von Dreiervorschlägen der beiden Häuser des Reichsrats ernannt. Abgesehen vom Erfordernis einer nicht spezifizierten Sachkunde war eine weitere Qualifikation für die Mitglieder des Reichsgerichts nicht vorgesehen. Unvereinbarkeitsbestimmungen fehlten. Die Mitglieder des Reichsgerichts wurden auf Lebenszeit bestellt. Das Reichsgericht kannte bereits die Funktion der so genannten ständigen Referenten, die das Gericht aus seiner Mitte für die Dauer von drei Jahren wählte. Dem Vorsitzenden des Reichsgerichts kam ein Stimmrecht grundsätzlich nicht zu; nur bei Stimmengleichheit hatte auch er seine Stimme abzugeben. Letzter Präsident des Reichsgerichts: Karl von Grabmayr Letzter Präsident des Reichsgerichts war der Tiroler Rechtsanwalt und ehemalige Ab - geordnete zum Abgeordnetenhaus Karl von Grabmayr. Grabmayr wurde 1919 zum Präsidenten des (deutschösterreichischen) Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Der (deutschösterreichische) Verfassungsgerichtshof als Nachfolger Nach dem Zusammenbruch der Mon - archie und der Entstehung der Republik Deutschösterreich vorerst in den Rechtsbestand des neuen Staates übernommen, war das Reichsgericht doch eine Institution in Ab - »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at wicklung. Das Gericht war von den ersten Gesetzesbeschlüssen der Provisorischen Na - tionalversammlung nicht direkt betroffen, stellte seine Arbeit aber im Dezember 1918 ein. Mit Gesetz vom 25. Jänner 1919 wurden die „dem ehemaligen österreichischen Reichs - gerichte zugewiesenen Aufgaben“ dem neu errichteten deutschösterreichischen Verfassungsgerichtshof übertragen. Am 24. Februar 1919 erfolgte schließlich die offizielle Amtsübergabe des Präsidenten des ehemaligen Reichsgerichts, Karl von Grabmayr, an den Präsidenten des neuen Verfassungsgerichtshofes, Paul von Vittorelli, der bereits dem alten Reichsgericht angehört hatte. Der Verfassungsgerichtshof heute Dem Verfassungsgerichtshof obliegt es, die Einhaltung der Verfassung zu kontrollieren. Durch seine Aufgabe als „Grundrechtsgerichtshof“ und seine Zuständigkeit zur Prü fung von Gesetzen und Verordnungen ist er in besonderer Weise dazu berufen, der demo kratisch-rechtsstaatlichen Grundordnung Wirk samkeit zu verschaffen und ihren Bestand zu sichern. Der Sitz des VfGH ist heute auf der Freyung 8, 1010 Wien. n https://www.vfgh.gv.at/
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 186 / 01. 07. 2019 »Burgenland Journal« Regierungsklausur Regierungs-Fahrplan für zentrale Vorhaben: Pflegeplan, Bio-Wende, Gratis-Kindergarten, Mindestlohn und freiwilliger zusätzliche Englischunterricht an Volksschulen Zentrale Vorhaben welche die Regierung im kommenden Halbjahr umsetzen will, standen am 13. und 14. Juni auf der Agenda der zweitägigen Regierungsklausur im südburgenländischen St. Martin an der Raab. Die Regierungsmitglieder haben sich auf ein weitreichendes Arbeitspaket festgelegt: Der Fahrplan zur Umsetzung von zentralen Vorhaben wie Pflegeplan, Gratiskindergraten, Bio-Wende, Mindestlohn und der freiwillige zusätzliche Englischunterricht an Volksschulen wurden fixiert. Landeshautmann Hans Peter Doskozil: „Wir haben bereits im Vorfeld der Regierungsklausur vorausgeschickt, uns darauf ver - ständigen zu wollen, welche Vorhaben und Projekte wir bis zur Landtagswahl, bis Ende des Jahres umsetzen wollen. Das haben wir bei dieser Regierungsklausur gemacht. An - dererseits ist es mir auch wichtig, klar zu do - kumentieren, daß die Regierung im Burgenland auch nach den Geschehnissen auf Bun - desebene genauso funktioniert, wie in den letzten vier Jahren. Wir diskutieren Dinge in - tern, gehen nach außen geschlossen und wir arbeiten die Themen, die für das Burgenland wichtig sind, ab.“ Pflege, Mindestlohn und Bildung zentrale Themen Vom Zeitplan her werde man Ende Ok - tober den Auflösungslandtag haben, so Dos - kozil. Darüber hinaus werde man noch den einen oder anderen Sonderlandtag haben, um die zentralen Vorhaben wie im Bereich der Pflege, dem Gratis-Kindergraten, dem Mindestlohn im Landes- und landesnahen Be - reich oder auch den freiwilligen zusätzlichen Englischunterricht an Volksschulen be - schließen zu können. Ein ganz ein wesentlicher Faktor sei natürlich auch der Beschluß des Budgets im Dezember. Im Jänner werde es dann einen kurzen, durch Inhalte geprägten Wahlkampf geben. „Ein kurzer Wahlkampf, der weniger Kosten wie andere Wahl - kämpfe verursachen wird, ist auch für die Bevölkerung wichtig.“ In weiterer Folge wür - den sich die gewählten Parteien, wie auch immer die Wahlen ausgehen, wieder auf das Arbeiten für das Burgenland konzentrieren. Der Zeitplan in Bezug auf die Pflege „wird eingehalten werden können. Das Foto: Bgld. Landesmedienservice Regierungsklausur in St. Martin an der Raab mit den Schwerpunkten Pflege, Bildung und Mindestlohn (v.l.) Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz, SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon und FPÖ-Klubobmann Geza Molnar bedeutet, das ab 1. Oktober 2019 in einer Tochtergesellschaft der KRAGES die pflegenden Angehörigen beschäftigt werden können. Wir halten das, was wir angekündigt haben, ein und setzen es um“, so Doskozil. Der zweite wesentliche Punkt werde der Mindestlohn sein. Ein Statusbericht liege bereits vor. Trotz des engen zeitlichen Korsetts, werde man gemeinsam daran arbeiten, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, damit der Mindestlohn ab 1. Jänner 2020 sowohl im Landes- aber auch im landesunmittelbaren Bereich in Kraft tritt. Der dritte Bereich sei die Bildung, wo man neben dem freiwilligen zusätzlichen Englischunterricht an Volksschulen mit Beginn des nächsten Schuljahres, auch den „tatsächlichen, effektiven alle Zeiten und alle Altersgruppen umfassenden Gratiskindergarten um - setzen wird“, so Doskozil. Dieser Kindergartenbereich werde bisher von den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Künftig soll der Kindergarten zur Gänze gratis sein und zu den Ferienzeiten sollen attraktive Betreuungs - zeiten für die Eltern zur Verfügung stehen. Nächste Schritte zu noch mehr Sicherheit Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz lobte die gute, partnerschaftliche https://www.burgenland.at 69 Zusammenarbeit. In Sachen Sicherheit wurden weitere Verbesserungsschritte gesetzt, wie das neue, in Begutachtung befindliche Feuerwehrgesetz oder das Projekt Sicherheitspartner. Letzteres werde man flächendeckend burgenlandweit ausbauen. Erfreulich gut laufe auch die Wirtschaft, so Tschürtz: „Es gibt heuer ein Investitionsvolumen von 85 Millionen Euro im Burgenland. Das löst Förderungen von rund neun Millionen Euro aus.“ Salamon: Großes Programm vorgenommen, das auch umgesetzt wird „Alle Themen die wir uns vorgenommen haben, arbeiten wir ab. Dafür müssen wir noch über 30 Gesetzesanpassungen und Än - derungen noch machen müssen. Das haben wir auch schon gut vorbereitet“, so SPÖ- Klubobfrau Ingrid Salamon. Beispiele dafür seien das Bodenschutzgesetz, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz oder das Sozialhilfegesetz. Es gehe um Lösungen, man werde diese Arbeit machen und abliefern. Bisher habe man in diesem Jahr 132 Gesetzesanträge beschlossen, dreiviertel da - von seien mit den Stimmen aller Landtagsabgeordneten beschlossen worden, nur fünf Prozent, sieben Gesetze mußten mit den Stim - men der Abgebordneten der Regierungspar-
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