ÖSTERREICH JOURNAL NR. 186 / 01. 07. 2019 Europa 62 widerspiegeln und berücksichtigen das Er - gebnis der Wahl zum Präsidenten. Das Parlament wird auch über die zahlenmäßige Zusammensetzung der Ausschüsse abstimmen und damit die neue Legislaturperiode beginnen. In den folgenden Wochen werden die Ausschüsse dann ihre ersten Sitzungen abhalten, um ihre jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission Die erste Möglichkeit für das Europäische Parlament, die Präsidentin oder den Prä - sidenten der Kommission zu wählen, ist die zweite Juli-Plenartagung (vom 15. bis 18. Juli). Sie oder er braucht die absolute Mehrheit im Parlament, also die Hälfte der derzeitigen Mitglieder des Parlaments plus einen (376). Erreicht die Kandidatin oder der Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit, müssen die Mitgliedsstaaten innerhalb eines Mo - nats einen anderen Kandidaten vorschlagen. Der Europäische Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit. Zur Europawahl 2019 nominierten die europäischen politischen Parteien erneut Kan - didaten für das Amt des Kommissionspräsidenten. In einer Erklärung vom 28. Mai hat sich die Konferenz der Präsidenten des EP (EP-Präsident und Fraktionsvorsitzende) wie - derholt zum Spitzenkandidaten-Prozeß be - kannt. Der nächste Kommissionspräsident muß demnach eine EU-weite Kampagne ge - führt und sein Programm und seine Persönlichkeit vor der Europawahl bekanntgemacht haben. Wie werden der Präsident der Kommission und ihre Mitglieder ernannt? Der Präsident der Kommission Das Europäische Parlament wählt den Präsidenten der Kommission. Die erste Ge - legenheit dazu ist die zweite Plenarsitzung im Juli (15.-18. Juli). Eine der ersten Aufgaben des neu ge - wählten Parlaments besteht darin, den neuen Präsidenten der Europäischen Kommission, d. h. den Leiter des Exekutivorgans der EU, zu wählen. Die Mitgliedsstaaten nominieren einen Kandidaten oder eine Kandidatin für dieses Amt, wobei sie die Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament berükksichtigen müssen. Zudem muß das Parlament den neuen Präsidenten oder die neue Präsidentin der Kommission mit absoluter Mehrheit bestätigen (d. h. mit einer Stimme mehr, als die Hälfte der Sitze ausmacht). Wenn der Kandidat oder die Kandidatin die vorgeschriebene Mehrheit nicht erreicht, müssen die Mitgliedsstaaten durch einen Ratsbeschluß mit qualifizierter Mehrheit in nerhalb eines Monats einen anderen Kandidaten oder eine andere Kandidatin vorschlagen. Vor der Wahl 2014 hat das Parlament das Spitzenkandidaten-Verfahren eingeführt. Bei diesem Verfahren tritt jede europäische politische Partei mit einem Spitzenkandidaten oder einer Spitzenkandidatin für das Amt des Kommissionspräsidenten bei den Europawahlen an, und die Partei, welche die meisten Sitze erringt und zusätzlich eine Mehrheit im Parlament hinter sich versammeln kann, benennt den vom Parlament für das Amt des Präsidenten der Kommission gewünschten Kandidaten oder die gewünschte Kandidatin. Und die Kommissare? Der Europäische Rat nimmt im Einvernehmen mit dem gewählten Kommissionspräsidenten eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommission an. Diese designierten Kommissionsmitglieder erschei - nen dann vor den parlamentarischen Ausschüssen in ihren künftigen Aufgabenbereichen zu Anhörungen, die voraussichtlich im Oktober stattfinden werden. Auch die Kandidaten für die Posten eines Kommissionsmitglieds werden vom Europäischen Parlament streng geprüft. Der Rat nimmt im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission ein Verzeichnis der designierten Kommissionsmitglieder an, wobei auf jeden Mitgliedsstaat ein Kommissionsmitglied entfällt. Die - se designierten Kommissionsmitglieder er - scheinen vor dem für ihren jeweiligen voraussichtlichen Geschäftsbereich zuständigen Parlamentsausschuss. Jeder Ausschuß be - wertet dann in einer Sitzung das Fachwissen und den Auftritt des jeweiligen Kandidaten. Das Ergebnis der Bewertung wird dem Parlamentspräsidenten übermittelt. Dieses Vorgehen hat in der Vergangenheit auch schon da zu geführt, daß schlecht bewertete Kandidaten ihre Kandidatur zurückgezogen haben. Schließlich muß die gesamte Kommission – einschließlich der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Kommission und der Hohen Vertreterin bzw. des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik – durch das Parlament bestätigt werden. Sobald das Parlament der Präsidenten oder dem Präsidenten und den Mitgliedern der Kommission seine Zustimmung erteilt hat, werden sie vom Rat in einem mit qualifizierter Mehrheit gefällten Beschluss offiziell ernannt. Im Falle einer wesentlichen Änderung der Aufgabenverteilung innerhalb der Kommission während ihrer Amtszeit, der Besetzung eines frei gewordenen Postens oder der Ernennung eines neuen Kommissionsmitglieds nach dem Beitritt eines neuen Mitgliedsstaates müssen sich die jeweiligen Kommissionsmitglieder erneut einer Anhörung vor den zuständigen Ausschüssen un - ter ziehen. Unerledigte Arbeit Die Ergebnisse sämtlicher Abstimmungen des Parlaments, die vor der Wahl am En - de einer Legislaturperiode durchgeführt wurden, bleiben für das Parlament der nächsten Legislaturperiode rechtsverbindlich. Das bedeutet, daß das neu gewählte Parlament genau an der Stelle an den Vorlagen weiterarbeitet, wo das Parlament in seiner alten Zusammensetzung aufgehört hat, und zur nächsten Etappe in der Entscheidungsfindung voranschreitet. Für all jene Gesetzesvorlagen, über die das Plenum vor den Wahlen nicht mehr ab - gestimmt hat, gibt es keine rechtswirksame Position des Europäischen Parlaments. Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht da - her vor, daß in solchen Fällen die Arbeit der Abgeordneten (zum Beispiel in Form von Beschlüssen auf Ausschußebene) verfällt. Al - lerdings kann die neue Konferenz der Präsidenten zu Beginn der neuen Legislaturperiode beschließen, die Arbeit an diesen Gesetzesvorlagen ab dem bisher erreichten Stand fortzusetzen. Wieviele Mitglieder wird das neue Parlament haben? Die neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament mit 705 Abgeordneten wird gelten, sobald das Vereinigte Königreich aus der EU austritt. Bis dahin bleibt die aktuelle Regelung (751 Abgeordnete) in Kraft. Die Mitgliedsstaaten, die im Zuge dieser Neuverteilung zusätzliche Sitze erhalten, kön - nen diese nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs in Anspruch nehmen (Betroffen sind Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Ru - mänien, Niederlande, Schweden, Österreich, Dänemark, Slowakei, Finnland, Irland, Un - garn und Estland). n http://www.europarl.europa.eu/ »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 186 / 01. 07. 2019 Innenpolitik Bundeskanzlerin stellt Übergangsregierung vor 63 Brigitte Bierlein: Für Verläßlichkeit stehen wir und um Vertrauen werben wir. Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen 80. Sitzung des Nationalrates: Erklärungen der Bundeskanzlerin und des Vizekanzlers anläßlich des Amtsantrittes der neuen Bundesregierung Für Verläßlichkeit stehen wir und um Vertrauen werben wir“, bekräftigte die erste Bundeskanzlerin der Republik, Brigitte Bier - lein, am 12. Juni zu Beginn ihrer Erklärung vor dem Nationalratsplenum. Sie unterstrich diesen Leitgedanken mit einem Zitat von Cicero: „Nichts hält das Gemeinwesen besser zusammen als die Verläßlichkeit.“ Bierlein betonte, sie übernehme ihre Aufgabe mit großer Demut. Die Bundeskanzlerin stellte die am 3. Ju - ni von Bundespräsident Alexander Van der Bellen angelobte Übergangsregierung – be - stehend aus 12 ExpertInnen – vor, die nun die Regierungsgeschäfte leiten wird, nachdem die Bundesregierung unter Sebastian Kurz aufgrund eines Mißtrauensantrags ab - Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein bei ihrer Erklärung – links neben ihr: Vizekanzler und Justizminister Clemens berufen wurde. Jabloner Foto: Parlamentsdirektion / Johannes Zinner Appell Bierleins, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen Bierlein appellierte vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation an die Ver - antwortung des Parlaments, das Gemeinsame von das Trennende zu stellen. Das Miteinander habe in Österreich Tradition, so die Bundeskanzlerin, wir alle seien verschieden, dennoch müsse das verbindliche Element, nämlich die Menschlichkeit, beachtet werden. Als Herausforderungen für die Politik nannte die Bundeskanzlerin die Digitalisie- »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at
Ausg. Nr. 186 • 1. Juli 2019 Das
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