Aufrufe
vor 2 Jahren

Ausgabe 195

  • Text
  • Wien
  • Welt
  • Oktober
  • Europa
  • Wiener
  • Menschen
  • Burgenland
  • Salten
  • Felix
  • Zukunft
Magazin mit Berichten von der Politik bis zur Kultur: sechs Mal jährlich mit bis zu 145 Seiten Österreich. 15.487 pdf-Downloads im November 2020 auf http://oesterreichjournal.at/

ÖSTERREICH JOURNAL NR.

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 195 / 29. 10. 2020 Novellierungen Grund- und Leitnorm sowie Fundament der freien, demokratischen Re - publik Österreich geblieben ist, ist nicht zu - letzt auch der hervorragenden fachlichen Unterstützung durch das Juristenteam Hans Kelsen, Georg Froehlich und Adolf Merkel zu danken. Der politische Kompromiß war damals auch nur möglich, weil sensible Bereiche, wie die Finanzverfassung, Fragen der Organisation der Verwaltung in den Ländern und der Kompetenzen im Schul- und Erziehungs - wesen, ausgeklammert und erst später, im Rahmen der Verfassungsnovelle 1925 geregelt wurden. Auch die Neuformulierung der Grundrechte wurde ausgespart, man griff auf das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 zurück. 1958 trat Österreich der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) bei, sie steht seit 1964 im Verfassungsrang. Mit dem Vertrag von Lissabon trat am 1. De - zember 2009 auch die Charta der Grundrechte der EU in Kraft. Seit einer richtungsweisenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) im Jahr 2012 sind die darin verankerten Rechte nationalen Grundrechten einschließlich der EMRK prinzipiell gleichgestellt und somit auch vor dem VfGH durchsetzbar. Das B-VG hatte eine wechselvolle Ge - schichte. So wurde es im Juli 1925 und im Dezember 1929 in wichtigen Punkten abgeändert, 1929 wurde die Rolle des Bundesprä - sidenten und der Bundesregierung gestärkt. Im Mai 1934 wurde die Bundesverfassung zur Gänze außer Kraft gesetzt und durch eine autoritäre Verfassung ersetzt. Vier Jahre später gab es unter dem Nazi-Regime überhaupt keine österreichische Verfassung mehr. Ein selbständiges Österreich konnte erst im April 1945 wieder errichtet werden. Abermals wurde das B-VG zur Grundlage der Republik und ist es bis heute – trotz zahlreicher Änderungen – geblieben. Im Jahr 2003 machte das Parlament einen Vorstoß zu einer grundlegenden Staats- und Verfassungsreform und setzte dazu den Ös - terreich-Konvent unter dem Vorsitz des ehemaligen Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler ein. Der Konvent tagte vom 30. Juni 2003 bis 31. Jänner 2005 und legte einen um - fassenden Bericht vor. Im Februar 2007 wur - de unter dem Vorsitz des Leiters des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Georg Lienbacher, eine Expertengruppe beim Bun - deskanzleramt eingerichtet. Als eines der Er - gebnisse daraus wurde im Rahmen des „Demokratiepakets“ das Wahlalter auf 16 Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Innenpolitik Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka Bundeskanzlerin a.D. Brigitte Bierlein Jahre gesenkt, die Briefwahl eingeführt und die Legislaturperiode des Nationalrats von vier auf fünf Jahre verlängert. Auf der Grundlage der Vorschläge dieser Expertengruppe beschloss das Parlament unter anderem auch die Bereinigung des Bundesverfassungsrechts und die Neuregelung weisungsfreier Behörden. Das neue Bundeshaushaltsrecht basiert ebenso wie die Schaffung der neun Landesverwaltungsgerichte, des Bun - desverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts auf Vorschlägen des Österreich-Konvents. Sobotka: Die Verfassung hat uns immer trefflich begleitet In seiner Rede beim Festakt stellte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka fest, daß uns die Verfassung immer trefflich begleitet 72 habe. Das werde auch dadurch offenkundig, daß es möglich gewesen sei, mit unserer Verfassung der EU beizutreten, indem man Ho - heitsrechte abgab, gleichzeitig aber auch die Souveränität beibehalten konnte. Sobotka unterstrich die beiden Grundprinzipien, die die Verfassung prägen – den demokratischen Parlamentarismus und die Dezentralisation. Letztere sei dem Umstand gewidmet, daß Österreich aus neun Bundesländern besteht, und hier gehe es immer wieder um die Aufrechterhaltung der Balance. Als eine große Herausforderung bezeichnete Sobotka die Verrechtlichung der Digitalisierung, wobei auch Fragen des Datenschutzes und der Big Data eingeschlossen seien. Er habe keine Angst um die Demokratie, auch wenn sie immer wieder Angriffen ausgesetzt sei, meinte der Nationalratspräsident im Hinblick auf die Krisenfestigkeit der Bundesverfassung, wenngleich er Sorge in Bezug auf den politischen Umgang miteinander äußerte. Für ihn steht aber fest, daß uns das demokratische, das föderalistische und das rechtsstaatliche Prinzip der Verfassung auch in Zukunft begleiten werden. So sei das demokratische Prinzip heute eine durchgängige Grundhaltung, unterstrich er. Die Verfassung und die Institutionen sind krisenfest – der Rechtsstaat ist gut aufgestellt Epoche-machend sei die Etablierung des Verfassungsgerichtshofs mit der Bundesverfassung 1920, strich Bundeskanzlerin a.D. und VfGH-Präsidentin a.D. Brigitte Bierlein in der folgenden Podiumsdiskussion hervor. Das sogenannte österreichische System der Verfassungsgerichtsbarkeit habe sich in Eu - ropa und darüber hinaus verbreitet. Es sei die „Herzensangelegenheit“ von Hans Kelsen ge wesen und ein Kernstück der Verfassung, daß die Gesetzgebung einem spezifischen Gericht unterworfen wurde. Mit der Novelle 1929 wurde der Bundespräsident viel stärker in die Verfassung eingebunden, so Bierlein. Etwa im Hinblick auf den Umgang mit jüngsten Krisen sind aus ihrer Sicht sowohl die Verfassung als auch die Institutionen in Ös - terreich eindeutig krisenfest und der Rechtsstaat sei sehr gut aufgestellt. Auch wenn einzelne Mängel wie etwa ein fehlender, ge schlossener Grundrechtskatalog bestehen, seien diese nicht so groß, wie sie sagte. Aus dem Österreich-Konvent sei einiges umgesetzt worden, so Bierlein, etwa im Hinblick auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit. »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 195 / 29. 10. 2020 Innenpolitik 73 Verfassungsbewußtsein bezieht sich auch auf andere Bestandteile der Verfassungsordnung Als eine Art „Spielregelverfassung“, die das politische Leben ordnet, aber selbst sehr im Hintergrund bleibt, bezeichnete Parlamentsdirektor Harald Dossi das Bundes-Verfassungsgesetz. Ein Verfassungsbewußtsein bezieht sich aus seiner Sicht auch auf andere Bestandteile der Verfassungsordnung, die we - sentlich präsenter seien als das B-VG. Insgesamt sprach er von einem „Gesamtkunstwerk der österreichischen Verfassungsordnung“. Wesentlich ist aus Sicht des Parlamentsdirektors, das Verfassungsbewußtsein zu fördern, weil damit auch die Teilhabe am politischen Leben zusammenhänge und De - mokratie von dieser Teilnahme lebe. Das zu stärken, sei eine Aufgabe von vielen, so Dos - si, sowohl für das Parlament und für die Po - litik im Allgemeinen, als auch für Medien, Schulen, Universitäten und private Initiativen. Seitens des Parlaments wies er etwa auf Demokratievermittlungsangebote wie die Demokratiewerkstatt, aber auch auf Information und Kommunikation über viele Ka - näle hin. Ähnlich wie Brigitte Bierlein zeigte er sich überzeugt, daß etwa die politische Krise 2019, aber auch die aktuelle Corona- Krise gezeigt haben, daß die Bundesverfassung auch in diesen Phasen eine sehr gute Grundlage biete, politisch zu agieren und zu arbeiten. Damit Nationalrat und Bundesrat auch in Extremsituationen immer handlungsfähig bleiben, könnte er sich eine Dis - kussion darüber vorstellen, für extreme Ausnahmesituationen die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Verfassungen von 1920 und 1929 als »unpolitische« Verfassungen bezeichnet Den Kompromißcharakter der Bundesverfassung hob Thomas Olechowski vom In - stitut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien hervor. So seien die Verfassungen von 1920 und 1929 als „unpolitische“ Verfassungen bezeichnet worden, was er allerdings insofern für übertrieben hält, als man etwa 1920 deutlich hin zu einer Demokratie westlichen Typus gekommen sei. Auch die Rückkehr 1945 zur Verfassung in der Form von 1929 habe in einer absoluten Ausnahmesituation stattgefunden. Dieser Kompromiss sei nur möglich gewesen, weil man einen „Konsens über den Dissens“ ge - funden habe, so Olechowski. Das B-VG steht für ihn für einen Weg der Mitte zwischen extrem rechts und extrem links sowie für Werte wie Demokratie und Rechtsstaat, Foto: VfGH/Katharina Fröschl-Roßboth Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf Parlamentsdirektor Harald Dossi Thomas Olechowsky, Geschäftsführer des Hans Kelsen-Instituts VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter die die Freiheit des Einzelnen schützen. Der Österreich-Konvent sei an den beiden Themen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und Grundrechtskatalog ge - schei tert, so der Experte – ihm zufolge ebenso wie 1920 wohl nicht ohne Grund. Auch Olechowski meinte, daß wir mit der Verfassung „gut leben“. VfGH beging Jubiläum mit Symposion junger JuristInnen Die aus Anlaß des Verfassungsjubiläums geplanten Veranstaltungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) mußten aufgrund der Maßnahmen gegen das Corona-Virus adaptiert werden. Bereits im Frühjahr und im Som mer 2020 hielten Experten einige Vorträge, die sich mit der Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit und mit der aktuellen Rolle des Verfassungsgerichtshofes befaß - ten. Anstelle eines offiziellen Festaktes mit den VertreterInnen aller obersten Organe und internationalen Gästen fand am 30. September und 1. Oktober ein Symposion mit dem Titel „Verfassungsgerichtsbarkeit in der Zu - kunft – Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit“ statt, an dem renommierte jüngere JuristInnen Vorträge vor den Mitgliedern und Mitarbeitenden des Gerichtshofes hielten. Christoph Grabenwarter, Präsident des VfGH, würdigt das B-VG: „In der Ersten Republik war der Verfassung nur geringer Er - folg beschieden. 1933 wurden das Parlament und der Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet. Es folgte die Katastrophe des Nationalsozialismus. Seit 1945 hat sich die Verfassung aber immer wieder bewährt. Gerade die letzten zehn Jahre haben gezeigt, daß sie ein guter Rahmen ist, um unser Gemeinwesen durch Krisen zu bringen.“ Auch wenn die offizielle Feier nicht wie geplant stattfinden konnte: „Der 1. Oktober ist ein großer Tag für die Verfassung und den VfGH. Daß aus diesem Anlaß die Zukunft der Wissenschaft über die Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit nachdenkt, hätte die Schöpfer der Bundesverfassung, die vor 100 Jahren mit der Einführung einer selbständigen Verfassungsgerichtsbarkeit einen mutigen und zukunftsweisenden Schritt gesetzt haben, sicher gefreut“, ist Verfassungsrichter Michael Holoubek, der das Symposion mit konzipiert hat, überzeugt. Ausstellung am Heldenplatz zu 100 Jahre B-VG sowie Web-Ausstellung Nach den Jubiläumsschwerpunkten im Jahr 2020 zum EU-Beitritt vor 25 Jahren und zu 75 Jahre Zweite Republik thematisiert »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at

Wir danken dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, dem Land Oberösterreich und PaN – Partner aller Nationen für die aktive Unterstützung unserer Arbeit für Österreich.

2002
» Ausgabe 01 / 15.11.02
»
Ausgabe 02 / 06.12.02
» Ausgabe 03 / 20.12.02

2003
»
Ausgabe 04 / 17.01.03
» Ausgabe 05 / 31.01.03
» Ausgabe 06 / 14.02.03
» Ausgabe 07 / 28.02.03
»
Ausgabe 08 / 04.03.03
» Ausgabe 09 / 01.04.03
» Ausgabe 10 / 02.05.03
» Ausgabe 11 / 02.06.03
» Ausgabe 12 / 01.07.03
» Ausgabe 13 / 01.08.03
» Ausgabe 14 / 02.09.03
» Ausgabe 15 / 06.10.03
» Ausgabe 16 / 04.11.03
» Ausgabe 17 / 09.12.03

2004
»
Ausgabe 18 / 06.01.04
»
Ausgabe 19 / 06.02.04
» Ausgabe 20 / 01.03.04
» Ausgabe 21 / 01.04.04
» Ausgabe 22 / 03.05.04
» Ausgabe 23 / 01.06.04
» Ausgabe 24 / 05.07.04
» Ausgabe 25 / 03.08.04
» Ausgabe 26 / 05.10.04
» Ausgabe 27 / 05.11.04
» Ausgabe 28 / 03.12.04

2005
»
Ausgabe 29 / 10.01.05
» Ausgabe 30 / 07.02.05
» Ausgabe 31 / 07.03.05
» Ausgabe 32 / 08.04.05
» Ausgabe 33 / 01.06.05
» Ausgabe 34 / 01.07.05

2006
»
Ausgabe 35 / 05.04.06
»
Ausgabe 36 / 09.05.06
» Ausgabe 37 / 16.06.06
» Ausgabe 38 / 14.07.06
» Ausgabe 39 / 18.08.06
» Ausgabe 40 / 15.09.06
» Ausgabe 41 / 16.10.06
» Ausgabe 42 / 17.11.06
» Ausgabe 43 / 15.12.06

2007
»
Ausgabe 44 / 19.01.07
» Ausgabe 45 / 16.02.07
» Ausgabe 46 / 16.03.07
» Ausgabe 47 / 13.04.07
» Ausgabe 48 / 18.05.07
» Ausgabe 49 / 15.06.07
» Ausgabe 50 / 20.07.07
» Ausgabe 51 / 17.08.07
» Ausgabe 52 / 21.09.07
» Ausgabe 53 / 19.10.07
» Ausgabe 54 / 16.11.07
» Ausgabe 55 / 14.12.07

Über die Links gelangen Sie zum Inhalt und
zu den pdf-Downloads

2008
»
Ausgabe 56 / 18.01.08
»
Ausgabe 57 / 15.02.08
»
Ausgabe 58 / 14.03.08
»
Ausgabe 59 / 18.04.08
»
Ausgabe 60 / 20.05.08
»
Ausgabe 61 / 19.06.08
»
Ausgabe 62 / 28.07.08
»
Ausgabe 63 / 29.08.08
»
Ausgabe 64 / 30.09.08
»
Ausgabe 65 / 31.10.08
»
Ausgabe 66 / 28.11.08
»
Ausgabe 67 / 23.12.08

2009
»
Ausgabe 68 / 30.01.09
»
Ausgabe 69 / 04.03.09
»
Ausgabe 70 / 31.03.09
»
Ausgabe 71 / 30.04.09
»
Ausgabe 72 / 31.05.09
»
Ausgabe 73 / 30.06.09
»
Ausgabe 74 / 31.07.09
»
Ausgabe 75 / 31.08.09
»
Ausgabe 76 / 07.10.09
»
Ausgabe 77 / 30.10.09
»
Ausgabe 78 / 30.11.09
»
Ausgabe 79 / 23.12.09

2010
»
Ausgabe 80 / 02.02.10
»
Ausgabe 81 / 26.02.10
»
Ausgabe 82 / 31.03.10
»
Ausgabe 83 / 30.04.10
»
Ausgabe 84 / 02.06.10
»
Ausgabe 85 / 30.06.10
»
Ausgabe 86 / 03.08.10
»
Ausgabe 87 / 30.08.10
»
Ausgabe 88 / 13.10.10
»
Ausgabe 89 / 08.11.10
»
Ausgabe 90 / 30.11.10
»
Ausgabe 91 / 23.12.10

2011
»
Ausgabe   92 / 07.02.11
» Ausgabe   93 / 01.03.11
»
Ausgabe   94 / 01.04.11
»
Ausgabe   95 / 10.05.11
»
Ausgabe   96 / 02.06.11
»
Ausgabe   97 / 04.07.11
»
Ausgabe   98 / 02.08.11
»
Ausgabe   99 / 31.08.11
»
Ausgabe 100 / 07.10.11
»
Ausgabe 101 / 04.11.11
»
Ausgabe 102 / 01.12.11
»
Ausgabe 103 / 21.12.11

2012
» Ausgabe 104 / 03.02.12
»
Ausgabe 105 / 05.03.12
»
Ausgabe 106 / 04.04.12
»
Ausgabe 107 / 03.05.12
»
Ausgabe 108 / 04.06.12
»
Ausgabe 109 / 06.07.12
»
Ausgabe 110 / 02.08.12
»
Ausgabe 111 / 03.09.12
»
Ausgabe 112 / 31.10.12
»
Ausgabe 113 / 03.12.12
»
Ausgabe 114 / 21.12.12

2013
»
Ausgabe 115 / 31.01.13
»
Ausgabe 116 / 28.02.13
»
Ausgabe 117 / 01.04.13
»
Ausgabe 118 / 03.05.13
»
Ausgabe 119 / 03.06.13
»
Ausgabe 120 / 07.07.13
»
Ausgabe 121 / 02.08.13
»
Ausgabe 122 / 28.08.13
»
Ausgabe 123 / 21.10.13
»
Ausgabe 124 / 07.11.13
»
Ausgabe 125 / 28.11.13
»
Ausgabe 126 / 23.12.13

2014
»
Ausgabe 127 / 03.02.14
»
Ausgabe 128 / 27.02.14
»
Ausgabe 129 / 04.04.14
»
Ausgabe 130 / 05.05.14
»
Ausgabe 131 / 02.06.14
»
Ausgabe 132 / 01.07.14
»
Ausgabe 133 / 04.08.14
»
Ausgabe 134 / 01.09.14
»
Ausgabe 135 / 15.10.14
»
Ausgabe 136 / 06.11.14
»
Ausgabe 137 / 01.12.14
»
Ausgabe 138 / 23.12.14

2015
»
Ausgabe 139 / 29.01.15
»
Ausgabe 140 / 02.03.15
»
Ausgabe 141 / 31.03.15
»
Ausgabe 142 / 30.04.15
»
Ausgabe 143 / 28.05.15
»
Ausgabe 144 / 30.06.15
»
Ausgabe 145 / 30.07.15
»
Ausgabe 146 / 27.08.15
»
Ausgabe 147 / 15.10.15
» Ausgabe 148 / 27.11.15
»
Ausgabe 149 / 23.12.15

2016
»
Ausgabe 150 / 01.02.16
»
Ausgabe 151 / 29.02.16
»
Ausgabe 152 / 04.04.16
»
Ausgabe 153 / 02.05.16
»
Ausgabe 154 / 02.06.16
»
Ausgabe 155 / 30.06.16
»
Ausgabe 156 / 01.08.16
»
Ausgabe 157 / 30.08.16
»
Ausgabe 158 / 31.10.16
»
Ausgabe 159 / 29.11.16
»
Ausgabe 160 / 22.12.16

zurück