ÖSTERREICH JOURNAL NR. 188 / 05. 09. 2019 »Burgenland Journal« Neues Feuerwehrgesetz: Begutachtung abgeschlossen 54 Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz präsentierte den aktuellen Stand zum neuen Feuerwehrgesetz, das im Spätherbst beschlossen werden soll. Als „modernstes Feuerwehrgesetz Österreichs, in dem demokratische Strukturen verankert werden und das sich andere Bundesländer zum Vorbild nehmen werden“, bezeichneten Landeshauptmann-Stellvertreter und Feuerwehrreferent Johann Tschürtz bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl so - wie mit dem Juristen Thomas Schindler vom Landesfeuerwehrverband und Erich Hahnen - kamp, dem Leiter des Hauptreferats Sicherheit der Landesregierung, das neue Feuerwehrgesetz, das nun nach abgeschlossener Begutachtung zur Beschlußfassung zugelassen ist. Das Gesetz wurde in den vergangenen zwei Jahren in intensiven Beratungen gemeinsam mit Vertretern der Feuerwehren ausgearbeitet und soll im Spätherbst dieses Jahres im Landtag beschlossen werden. Das neue Feuerwehrgesetz beinhaltet laut Tschürtz vor allem eine demokratische Einbindung aller Feuerwehrmänner, die künftig auf jeder Ebene mitbestimmen können. So - mit erhält jede Ortsfeuerwehr durch den je - weiligen Kommandanten auch eine Stimme bei der Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten. Ziel sind die Aufwertung der Ortsfeuerwehren sowie die Stärkung und Entlastung der örtlichen Kommandanten. Erstmals erfolgt eine klare Trennung von Selbstverwaltung und Behörde mit der neu - en Funktion des Landesfeuerwehrdirektors, der auf Vorschlag der Wehren eingesetzt wird und die behördlichen Aufgaben übernimmt. Demnächst wird der Posten ausgeschrieben und soll mit 1. Jänner 2020 besetzt werden. Weiters ist in dem Gesetzesentwurf eine transparente Darstellung der Finanzgebarung auf allen Ebenen verankert. Der Ortsfeuerwehrkommandant darf nur mehr über Ausgaben bis zu 5000 Euro allein entscheiden, das Ortsfeuerwehrkommando über Ausgaben von bis zu 10.000 Euro. Für Entscheidungen über Ausgaben über 10.000 Euro muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Auch der Prüfungsausschuß einer Ge - meinde kann künftig Einsicht in die Gebarung der Ortsfeuerwehr nehmen, was laut Foto: Bgld. Landesmedienservice v.l.: Jurist Thomas Schindler vom Landesfeuerwehrverband, Landeshauptmann-Stellvertreter und Feuerwehrreferent Johann Tschürtz, Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl und Erich Hahnenkamp, der Leiter des Hauptreferats Sicherheit der Landesregierung https://www.burgenland.at dem derzeitigen Gesetz nur durch die Landesregierung möglich ist. Die Altersbeschränkung für den Aktivstand soll von 65 Jahren auf 70 Jahre – bei entsprechender gesundheitlicher Eignung – erwei - tert und die örtlichen Feuerwehrhäuser zu Drehscheiben für Zivil- und Katastrophenschutz ausgebaut werden. Im Anlaßfall sollen die Feuerwehrhäuser in den Gemeinden die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung sein. „Im Ausarbeitungsprozeß in den vergangenen Monaten waren die Vertreter der Feuerwehren, der Politik und Beamtenschaft in die Expertenrunden eingebunden. Das neue Gesetz ist Ergebnis dieser konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit“, be - tonte Tschürtz. „Das ist keine Novellierung des bestehen - den Gesetzes von 1994, sondern ein grundlegend neues Gesetz, das viele Innovationen enthält – von der Demokratisierung über die Finanzgebahrung bis hin zur Datenschutzgrundverordnung, die im derzeitigen Feuerwehrgesetz gar nicht enthalten ist“, so Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl: „Der Beschluß des Gesetzes demnächst wird der Auftakt für weiterführende Arbeiten im Landesfeuerwehrverband sein, wie eine neue Dienstordnung.“ Maßgeblich an der Ausarbeitung beteiligt waren seitens des Landesfeuerwehrverbandes der Jurist Thomas Schindler und Erich Hahnenkamp, der Leiter des Hauptreferats Sicherheit des Landes. „Es war uns ein An - liegen, ein Gesetz von der Feuerwehr für die Feuerwehr zu erarbeiten, in dem die Vorgaben der Bundesverfassung so genau wie mög - lich eingehalten werden. Bezüglich der Da - tenschutzgrundverordnung haben wir eine komplett neue Grundlage geschaffen, mit der wir sicherlich Vorreiter in Österreich sind“, freute sich Schindler. Hahnenkamp zeigte sich überzeugt: „Es gab viele Diskussionen, doch nur so konnte es gelingen, ein Gesetz zu erarbeiten, von dem auch die Feuerwehrleute selbst überzeugt sind.“ Das neue Feuerwehrgesetz soll im Ok - tober im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Die erste Wahl der Ortsfeuerwehrkommandanten soll 2021 stattfinden, 2022 soll zum ersten Mal der Landesfeuerwehrkommandant beim Lan - desfeuerwehrtag gewählt werden. n https://www.lfv-bgld.at/
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 188 / 05. 09. 2019 »Burgenland Journal« Anstellung pflegender Angehöriger: Start am 1. Oktober Mit der Einrichtung der Pflege Service Burgenland GmbH (PSB) wurde ein weiterer Meilenstein im Bereich der Pflege gesetzt“, gaben Landeshauptmann Hans Pe - ter Doskozil und Soziallandesrat Christian Illedits bekannt. Damit ist die Umsetzungsbasis für das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige realisiert, das einen Eckpfeiler des 21 Punkte umfassenden „Zukunftsplans Pflege“ darstellt – ab 1. Oktober wird die gemeinnützige PSB mit Sitz in Eisenstadt als Dienstgeber für pflegende Angehörige fungieren. Interessenbekundungen werden zur Bedarfserhebung unter der Pflegehotline (057-600-1000) bereits entgegengenommen. Die GmbH wird zur zentralen An - laufstelle für den Pflegebereich werden, um die Anliegen von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen möglichst schnell und einfach zu bedienen. „In Österreich gibt es keine vergleichbare Einrichtung. Wir übernehmen damit eine Vorreiterrolle und betreten bewusst Neuland: Pflegende Angehörige können sich sozialrechtlich und finanziell absichern lassen, das Management des Pflegebedarfs im Burgenland wird professionalisiert“, betonte der Foto: Bgld. Landesmedienservice Soziallandesrat Christian Illedits und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil präsentierten die neue Pflege Service Burgenland GmbH. Landeshauptmann. Operativ tätig wird die PSB am 1. Oktober, wenn das Anstellungsmodell startet. „Die rechtliche Basis hierfür bildet das novellierte Sozialhilfegesetz, das im September zur Beschlußfassung ge langt“, Gebärdensprachdolmetsch im Landtag: Start am 19. September Am 19. September 2019, mit der ersten Sitzung des Landtages im Herbst, startet das Projekt Gebärdendolmetsch im Burgenländischen Landtag. Die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen werden bereits umgesetzt. „Demokratie lebt von der Bürgerbeteiligung, auch zwischen den Wahlen. Im Burgenländischen Landtag werden wichtige Gesetze beschlossen, Initiativen besprochen und Enquete abgehalten. Es ist wichtig, daß sich die Menschen an demokratischen Prozessen beteiligen. Ich freue mich, daß wir ab Herbst für rund 300 gehörlose Menschen im Burgenland diese Hürde nehmen. Wir ebnen den Zugang zu wichtigen Informationen und ermöglichen ihnen die aktive Teilnahme an Landtagssitzungen“, betont die Initiatorin des Projektes Landtagspräsidentin Verena Dunst. „Gehörlose Menschen sind unsichtbar in der Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, die Gebärdensprache in der Öffentlichkeit zu zeigen, aber auch zu zeigen, was Gehörlose brauchen. Durch einen Gebärdendolmetsch erhalten Gehörlose Zugang zu wichtigen Information. Das ist auch für die Ausbildung sehr wichtig“, betont Florian Gravogl vom Burgenländischen Gehörlosenverein. In die - Foto: Bgld. Landesmedienservice https://www.burgenland.at 55 erklärte Illedits. Die Schaffung einer zentralen Organisations- und Informationseinrichtung für Pflegeagenden ist ein fester Be - standteil der ak tuell vorliegenden Pflegekonzepte. n v.l.: Sabine Peck-Unger, LTP Verena Dunst, Marietta Gravogl (Österr. Gebärdensprach-Dolmet - scherInnen- und -ÜbersetzerInnen-Verband) und Florian Gravogl (Bgld. Gehörlosenverein) se Kerbe schlägt auch Marietta Gravogl: „Wir müssen Information und Bildung ge - ben. Deshalb ist es für die Gehörlosen-Community so wichtig, daß im Burgenland dieser Weg beschritten wird“, so die Gebärdensprach-Dolmetscherin und -Übersetzerin. Sie wird auch im Burgenländischen Landtag ihrer Tätigkeit nachgehen. Damit Gebärdensprachdolmetsch bei Landtagssitzungen perfekt klappe, sei ihre räumliche Position im Saal entscheidend, so Gravogl. „Über die Mimik wird auch die Stimmung im Saal vermittelt . Auch ob jemand verärgert oder be - tont sachlich diskutiert, ist eine wichtige In - formation. Alle Inhalte und alle Stimmungen müssen gedolmetscht werden.“ n http://www.bgld-landtag.at/ http://www.bgld-gehoerlosenverein.at/
Ausg. Nr. 188 • 5. September 2019
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