ÖSTERREICH JOURNAL NR. 187 / 07. 08. 2019 »Burgenland Journal« 54 dert sind, werden für Unternehmen und Privathaushalte generell um 20 Prozent erhöht. Das entspricht in etwa der Erhöhung des Baukostenindex seit 2010 (17 Prozent). m Bei Privathaushalten wird das Land Burgenland die maximale Entschädigungshöhe von derzeit 30.000 auf 70.000 € anheben. m Liegt eine Versicherung vor, wird diese von der Schadenssumme abgerechnet; ge nerell werden jedoch 10.000 € als angenommene Versicherungsleistung in Abzug gebracht. m Diese Schwelle ist bewußt so angesetzt, weil alle gängigen Versicherungsunternehmen bis zu diesen Schadenssummen an die Versicherten ohne Selbstbehalt und in alle HQ-Zonen – mit Ausnahme der sogenannten „roten Zonen“ – auszahlen. m Für alle Schäden, die über dieser Einstiegsschwelle liegen, wird das Land Burgenland in Zukunft bis zur Höhe von 70.000 € die Restsumme zur Gänze abdecken. m Bauten in den „roten Zonen“ – die nicht versicherbar sind, aber über eine Baubewilligung verfügen – werden gesondert betrachtet und je nach Sachverhalt bis zu 100 Prozent entschädigt. Für die Zukunft soll aber sichergestellt sein, daß in diesen Gebieten nicht mehr gebaut werden kann. m Das Land sorgt mit dieser Lösung dafür, daß alle von Umweltkatastrophen betroffenen Menschen bei existenzbedrohenden und elementaren Schäden umfassend und effektiv finanziell unterstützt werden. Man lasse keine Burgenländerin und keinen Burgenländer im Stich. m Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung der Privathaushalte gefördert, indem – durch den Abzug eines „Versicherungsselbstbehaltes“ bei Nichtversicherten – zum Abschluß einer Versicherung animiert werden soll. m Entschädigungszahlungen werden vom Land – wie bisher – auch in Zukunft nur einmal für ein gleichgeartetes Schadensereignis geleistet. m Die Gesamtkosten sind bei Naturkata - strophen schwer abzuschätzen. Es ist bei dieser Neuregelung aber davon auszugehen, daß von Landesseite jährlich allein für Privathaushalte das Zwei- bis Dreifache der bisherigen Entschädigungssummen ausbezahlt wird – also zwischen 400.000 und 500.000 €. Die Kofinanzierung von 60:40 zwischen Bund und Land ist gesetzlich geregelt. m Die entsprechende Verordnung wird in der Sitzung der Landesregierung am 10. September 2019 beschlossen werden und https://www.burgenland.at rückwirkend ab 1. Jänner 2019 gelten. Das heißt: Auch alle im bisherigen Jahresverlauf bereits gemeldeten Unwetterschäden – z.B. bei der Überschwemmung im Bezirk Mattersburg im Mai – werden neu kalkuliert. Fallbeispiele: m Schaden 70.000 €, Versicherung zahlt 12.000 €: 58.000 € (70.000 € Höchstbeitragsgrenze minus 12.000 € Versicherungsleistung) werden vom Katastrophenfonds des Landes gedeckt. m Schaden 70.000 €, keine Versicherung: 60.000 € (Höchstbeitragsgrenze 70.000 € minus 10.000 € fiktive Versicherungsleistung) werden vom Katastrophenfonds des Landes gedeckt. m Schaden 18.000 €, Versicherung zahlt 12.000 €: Differenz zwischen Schaden und Versicherungsleistung, d.h. 6.000 €, werden vom Katastrophenfonds des Landes gedeckt. m Schaden 18.000 €, keine Versicherung: 10.000 € fiktive Versicherungsleistung werden vom Schaden abgezogen – vom Katastrophenfonds des Landes erfolgt eine Entschädigung iHv. 8.000 €. m Schaden 8.000 €, keine Versicherung: keine Entschädigung durch Katastrophenfonds des Landes. n Innenminister Wolfgang Peschorn auf Besuch im Burgenland Foto: Bgld. Landesmedienservice Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Innenminister Wolfgang Peschorn Seinen offiziellen Antrittsbesuch bei Landeshauptmann Hans Peter Doskozil ab - solvierte der Bundesminister für Inneres, Wolfgang Peschorn, am 30. Juli 2019. Im Mittelpunkt des freundschaftlichen Ge - sprächs stand das Thema Sicherheit. Doskozil hob die gute Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium und dem Burgenland hervor. Wolfgang Peschorn wurde 1965 in Wien geboren. Nach der Matura am Realgymnasium in Wien und der anschließenden Absolvierung des Grundwehrdienstes begann er im Oktober 1984 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, das er 1988 abschloß. Im Jahr 1991 trat er in den Anwaltsdienst der Finanzprokuratur ein und legte 1995 die Rechtsanwaltsprüfung sowie 1997 die Prokuraturprüfung erfolgreich ab. Seit Mai 2006 leitet er die Finanzprokuratur, der die anwaltliche Vertretung und Beratung der Republik Österreich und jener Rechtsträger obliegt, die im Finanzprokuraturgesetz aus dem Jahr 2008 genannt sind. Peschorn war anwaltlich und als Vortragender insbesondere im Bereich des Wirtschafts- und In - solvenzrechts, des Vertragsrechts, der Verwaltungs- und Unternehmensorganisation sowie im Amtshaftungsrecht tätig. Er wurde am 3. Juni 2019 von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Innenminister der Republik Österreich angelobt. n http://www.bmi.gv.at/
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 187 / 07. 08. 2019 »Burgenland Journal« Dienstantritt für Enox, Evita und ihre Geschwister 55 Taufe von sieben Rottweiler-Welpen im Militärhundezentrum Kaisersteinbruch Foto: Bgld. Landesmedienservice v.l.: Frauenministerin Ines Stilling, Verteidigungsminister Thomas Starlinger, Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Generalmajor Alexander Platzer mit ihren Schützlingen im Militärhundezentrum Kaisersteinbruch Am 29. Juli bekam das Österreichische Bundesheer wieder süßen Zuwachs: Im Rahmen der traditionellen Militärhundetaufe wurden sieben Rottweiler-Welpen im Militärhundezentrum Kaisersteinbruch getauft. Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein sowie Ver - teidigungsminister Thomas Starlinger, Frauenministerin Ines Stilling und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil übernahmen die Patenschaft der kleinen Vierbeiner. Mit dem Umhängen der Hundedienstmarke traten die drei Monate alten Welpen im Rahmen des militärischen Festaktes offiziell ihren Dienst beim Bundesheer an. „Ich bin zum ersten Mal bei einer Militärhundetaufe und bin beeindruckt, von der Lei - stung der Hundeführer, aber auch der bereits ausgebildeten Hunde“, zeigte sich Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, die neue Patin der Welpen Enox und Ella, angesichts einer Vorführung aus dem Training der Schutzund Spürhunde begeistert. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der 2017 bereits die Patenschaft für Militärhündin Bella übernommen hat und dieses Mal als Taufpate für Rottweiler-Mädchen Evita fungierte, betonte: „Das Militärhundezentrum Kaisersteinbruch nimmt eine ganz Foto: Bgld. Landesmedienservice besondere Rolle als Zentrum für die Ausbildung von Militärhunden ein – sei es nun als Schutzhunde, Spürhunde oder Spezialhunde. Diese Hunde werden zu kompetenten Dienst - hunden ausgebildet, die einen großen Anteil Landeshauptmann Hans Peter Doskozil schloß bereits Freundschaft mit seinem Patenkind, dem Rottweiler-Welpen Evita. https://www.burgenland.at an der Sicherheit unseres Landes haben. Bei Gelegenheiten wie dieser zeigt sich, welche Leistung die Hundeführer bei ihrer Arbeit mit den Hunden bringen, und daher freut es mich besonders, wieder für einen Welpen die Patenschaft übernehmen zu können.“ Die sieben Rottweiler-Welpen namens Enox, Ella, Emma, Eiko, Exit, Enzo und Evita werden derzeit noch spielerisch trainiert und gehen in die Welpenschule. Wenn sie ein Jahr alt sind und die Abschlussuntersuchungen sowie ein Wesenstest abgeschlossen sind, werden sie einem fixen Hundeführer zugewiesen. Das Militärhundezentrum Kaisersteinbruch züchtet Diensthunde und bildet sie für das Bundesheer aus. Auf rund acht Hektar bereiten die TrainerInnen ihre Hunde für den Einsatz vor. Aktuell trainieren 128 Militärhundeführer an 21 Dienststellen ihre Schützlinge für den Einsatz im In- und Ausland. 172 Militärhunde versehen derzeit ihren Dienst im Österreichischen Bundesheer, davon sind 44 Spürhunde, fünf Spezialhunde des Jagdkommandos, ein AFDRU-Rettungshund, 70 Schutzhunde, zehn Jagdhunde und 46 Jung- bzw. Zuchthunde. n http://www.bundesheer.at/
Ausg. Nr. 187 • 7. August 2019 Da
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