ÖSTERREICH JOURNAL NR. 186 / 01. 07. 2019 Österreich, Europa und die Welt Fahrverbote auf Landesstraßen LH Platter: Fahrverbote auf niederrangigem Straßennetz als Notmaßnahme gegen massiven Ausweichverkehr – Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ausgenommen Am 20. Juni 2019 gab es erstmals Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz im Großraum Innsbruck und dem Wipptal – eine Maßnahme seitens der Tiroler Landesregierung, um dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen auf der Autobahn entgegenzuwirken: Unmittelbar nach den Autobahnabfahrten werden KFZ-LenkerInnen von 7 bis 19 Uhr, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit ha - ben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Diese Fahrverbote gelten jeweils von Sams - tag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beide Fahrtrichtungen. Die Maßnahme wird vorerst mit Samstag, den 14. September 2019, befristet. „Eine außergewöhnliche Situation erfordert außergewöhnliche Maßnahmen. Wenn auf Tirols Straßen an besonders reiseintensiven Wochenenden ‚nichts mehr geht‘ ist Handeln gefragt“, erklärten Tirols Landeshauptmann Günther Platter, seine Stellvertreterin Ingrid Felipe, sein Stellvertreter Jo - sef Geisler und Oberst Markus Widmann, Leiter der Verkehrsabteilung der Polizei, am Tag vor dem ersten Verbot bei der Präsentation im Landhaus. Dem fügte Sicherheitsreferent Geisler hinzu: „Es kann nicht sein, daß es selbst für Einsatzfahrzeuge kein Durch - kommen mehr gibt. Dem können und dürfen Foto: Land Tirol / Brandhuber v.l.: Oberst Markus Widmann, LHStvin Ingrid Felipe, LH Günther Platter und LHStv Josef Geisler wir nicht länger zusehen – eine solche Situation braucht entsprechende Maßnahmen. Es geht darum, den transitierenden Verkehr zu lenken.“ Dies soll vor allem mit Unterstützung von Navigationsgeräten gelingen, in welche die Fahrverbote eingespielt werden und damit ein Anzeigen von Ausweichrouten verhindert wird. Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch PKW und Motorräder. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den 30 Fahrverboten ausgenommen. In Zusammenarbeit mit der Asfinag soll bereits frühzeitig mittels elektronischer Anzeigetafeln auf die Fahrverbote aufmerksam gemacht werden. Autobahnabfahrende werden dann unmittelbar nach der Abfahrt durch eine entsprechende Beschilderung im Bereich der Landesstraßen auf das Fahrverbot hingewiesen und wieder auf die Autobahn geleitet. Eine Notwehrmaßnahme, wie auch Felipe berichtet: „Langfristig müssen wir an meh - reren Schrauben drehen. Doch das Problem des Ausweichverkehrs angesichts der steigenden Verkehrsdichte in Kombination mit © Land Tirol »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 186 / 01. 07. 2019 Österreich, Europa und die Welt 31 Straßensperren und ausgeklügelten Navigationsgeräten, die extrem schnell reagieren und Stauumfahrungen vorschlagen, bringt uns nun dazu, diese Maßnahmen zu setzen. Wir reagieren damit auf die Ereignisse der vergangenen Wochenenden, an denen es mehrfach zu Staus auf sämtlichen Ausweichrouten abseits der Inntal- und Brennerautobahn kam, da die Navigationsgeräte die Verkehrsteilnehmenden auf die Landesstraßen gelotst haben, um den Stau auf der Autobahn zu um - fahren“. Mit dieser Maßnahme wolle man die Sicherheit auf den heimischen Straßen und die Flüssigkeit des Verkehrs bestmöglich gewährleisten und für eine Entlastung der verkehrsgeplagten Bevölkerung entlang der klassischen Ausweichrouten sorgen, sind sich die Anwesenden einig. Umsetzung durch Exekutive – Fokus auf Navigationsgeräte Gesetzlich basiert diese Maßnahme auf Verordnungen von Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und Stadtmagistrat Innsbruck. Im Fokus stehen vor allem die Navigationsgeräte. So werden die Fahrverbote durch die Exe - kutive in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt und stehen damit den Navi-BetreiberInnen zur Verfügung: „Wir sind zuversichtlich, daß die Navis die Strecke dann so berechnen, daß es zu keinem Ausweichverkehr kommt“, er - klärt Markus Widmann, der ergänzt, daß die Exekutive an noralgischen Punkten kontrollieren wird: „Reisende sollen auf den Hauptverkehrsstrecken bleiben. Dies wird von uns genau beobachtet.“ Auch die Brennerstraße steht seitens der Verkehrspolizei und des Lan - des unter strenger Beobachtung, bei Bedarf bzw. bei einer Verschärfung der Situation können weitere Maßnahmen ge setzt werden. (1) L9 (Mittelgebirgsstraße) ab Hall Richtung Tulfes (2) L38 (Kreisverkehr Ampass Hausern) (3) und (4) Fahrverbot der L9 (Iglerstraße) und L32 (Aldranserstraße) (5) L38 (Ellbogenerstraße) ab Amras Kreisverkehr Bleichenweg (6) L11 (Volserstraße) Kreisverkehr Vols sowohl Richtung Westen als auch Osten (7) L13 (Sellraintalstraße) Hohe Kreisverkehr Kematen (8) Nach der Abfahrt auf der A13 Richtung Vinaders und Gries am Brenner soll auf der Gemeindestraße Nosslach ebenfalls ein Fahrverbot verordnet werden (9) Fahrverbot Kreuzung Patscher Straße- Romerstraße in Patsch n https://www.tirol.gv.at/ © Land Tirol »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at
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Fotos: epd / Uschmann ÖSTERREICH J
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