ÖSTERREICH JOURNAL NR. 185 / 05. 06. 2019 »Burgenland Journal« UNO-City unterwegs Landtagspräsidentin Verena Dunst lud zur Ausstellung »40 Jahre UNO-City« ins Landhaus: »Frieden ist das allerhöchste Gut. Die UNO ist der Garant dafür.« 62 Foto: Bgld. Landesmedienservice Landtagspräsidentin Verena Dunst mit Martin Nesirky, Direktor, Informationsdienst der Vereinten Nationen in Wien, Doris Resch, Secretariat Services Officer, UN-Buero für Drogen und Verbrechensbekämpfung Irene Höglinger-Neiva, Public Information Officer, Informationsdienst der Vereinten Nationen in Wien und SchülerInnen bei der Ausstellung „40 Jahre UNO“ Der Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien feiert 2019 sein 40jähriges Jubiläum und damit vier Jahrzehnte Diplomatie im Herzen Europas. Anläßlich des Jubiläums tourt eine Wanderausstellung, die die Arbeit der Vereinten Nationen in Wien zeigt, durch ganz Österreich. Am 7. Mai machte die Ausstellung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Burgenländischen Landtag in Eisenstadt halt. Zur Präsentation der Ausstellung eingeladen waren auch SchülerInnen der HAK Ei - senstadt und der NMS Rosental in Eisenstadt. „Es geht einerseits darum, daß junge Menschen die UNO, ihre Funktionsweise und ihre unschätzbaren Leistungen für den Frieden kennenlernen. Es geht aber auch darum, die UNO als Arbeitgeber kennenzulernen“, so Landtagspräsidentin Verena Dunst. Frieden, so Dunst, sei das allerhöchste Gut. Die UNO sei der Garant für Frieden. Neben der Ausstellung informierten UNO- MitarbeiterInnen und -VertreterInnen über ihre Tätigkeit. Das Vienna International Centre (VIC), bekannt als „UNO-City“, wurde am 23. Au - gust 1979 offiziell eröffnet. „Heute arbeiten mehr als 5.000 Bedienstete aus über 125 Län - dern in den Organisationen und Büros der Foto: Bgld. Landesmedienservice Die Landtagspräsidentin mit den Schülerinnen vor einer der Schautafeln der Ausstellung https://www.burgenland.at Vereinten Nationen in Wien, um das Leben von Menschen auf der ganzen Welt zu verbessern“, so der Leiter des Informationszentrums der UNO-City in Wien, Martin Nesirky. Allein habe die Organisation 470.000 BesucherInnen und KonferenzteilnehmerInnen begrüßen können, betonte Nesirky. Die Ausstellung war noch den Mai hindurch im Wandelgang vor dem Landtagssitzungssaal besichtigt und konnte danach von Schulen angefragt werden, nach Möglichkeit standen auch dabei wieder UNO-MitarbeiterInnen und -VertreterInnen bereit, um über die Tätigkeit der UNO zu informieren. n Siehe auch die Berichte über das UNO-Jubiläum in Wien den Seiten 21 und 33.
ÖSTERREICH JOURNAL NR. 185 / 05. 06. 2019 »Burgenland Journal« Grundlage für Zukunftsplan Pflege Absicherung von pflegenden Angehörigen und Ausweitung der Leistungen für Menschen mit Behinderung sind Schwerpunkte der Novelle des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes Mit der Novelle des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes soll die rechtliche Grundlage für die weitere Umsetzung des „Zukunftsplans Pflege“ geschaffen werden. Soziallandesrat Christian Illedits informierte gemeinsam mit LAbg. KO Géza Molnár und LAbg. Christian Drobits am 24. Mai über die Eckpfeiler der Neuerungen. Die wichtigsten Inhalte betreffen die Anstellung von pflegenden Angehörigen, die Ausweitung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen und die Neuregelung der Freizeitassistenz. Die Beschlußfassung der Novelle in der Lan desregierung ist für 2. Juli vorgesehen, die Beschlussfassung durch den Landtag soll im September erfolgen, das novellierte Ge - setz ab 1. Oktober 2019 gelten. Illedits: »Novelle schafft Basis für die Umsetzung des Zukunftsplans Pflege« „Die demografische Entwicklung bringt große Herausforderungen für das burgenländische Sozialsystem mit sich. Die Pflege einer stetig wachsenden Zahl immer älterer Menschen zählt dabei zu den wichtigsten Auf gaben, denen wir uns jetzt schon stellen müssen. Der Zukunftsplan Pflege soll dafür die nötigen Lösungen liefern. Mit der Novelle des Sozialhilfegesetzes wollen wir diese in einen legistischen Rahmen gießen, aber auch eine Klarstellung und Aktualisierung einiger Bestimmungen vornehmen und nicht zuletzt eine Reihe notwendiger legislativer Anpassungen vornehmen. Die Novelle soll die Grundlage für die Umsetzung des Zu - kunftsplans Pflege bilden“, erklärte Illedits. Molnár: »Betreten mit diesem Modell Neuland« „Wir haben uns die Stärkung der Pflege zuhause durch Angehörige, die wir sozialversicherungsrechtlich absichern wollen, die Stärkung der Pflege der Angehörigen selbst und deren Verbleib in den eigenen vier Wänden, so lange dies möglich ist, zum Ziel ge - setzt. All das sieht das Pilotprojekt der An - stellung pflegender Angehöriger vor. Wir be - treten mit diesem Modell Neuland, deshalb wollen wir auch nach absehbarer Zeit eine Evaluierung vornehmen“, betonte Molnár. Die Novelle sieht explizit eine Evaluierung Foto: Bgld. Landesmedienservice Soziallandesrat Christian Illedits (m.) informierte gemeinsam mit LAbg. KO Géza Molnár (li.) und LAbg. Christian Drobits über die Neuerungen im Burgenländischen Sozialhilfegesetz der das Anstellungsmodell betreffenden Be - stimmung durch die Landesregierung bis spätestens 31. März 2022 vor; danach soll über eine allfällige Adaptierung, Verlängerung oder das gänzliche Außerkrafttreten ent - schieden werden. Drobits: Schwächste sollen besonders unterstützt werden Die Novelle zum Sozialhilfegesetz zeige den Willen der Regierung, die Schwächsten der Gesellschaft – Pflegebedürftige und Men - schen mit Behinderungen – besonders zu un - terstützen, so Drobits. „Die Persönliche Hilfe soll dahingehend erweitert werden, daß es eine Integrationsbegleitung gibt. Wir wollen, daß Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft, aber auch im Arbeitsleben mehr Chancen haben und integriert werden sollen. Auch der Bereich der Freizeitassistenz soll neu geregelt werden, um Menschen mit Behinderung auch in der Freizeit die Möglichkeit zu bieten, ein selbstbestimmtes, ei - genverantwortliches Leben zu führen.“ Anstellung pflegender Angehöriger nach Heimhelferausbildung Der Wunsch pflegebedürftiger Menschen im Burgenland, so lange wie möglich zu https://www.burgenland.at 63 Hause alt werden zu können, liege auch dem Gedanken des Zukunftsplans Pflege zugrunde, sagte Illedits. Im Hinblick auf die sozialrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger wird diesen künftig eine Anstellung er - möglicht. Bedingung ist eine davor zu absolvierende theoretische Heimhilfeausbildung, pa rallel dazu ist eine praktische Ausbildung bei einer stationären Einrichtung erforderlich. Innerhalb eines Jahres muß über die gan ze Aus bildung eine Prüfung abgelegt werden, die Kosten dafür werden vom Land ge tragen. Modell soll auch mehr Menschen für Pflegeberuf begeistern Die Anstellung – bei einer im Rahmen der KRAGES noch zu schaffenden gemeinnützigen GmbH – wird ab 1. Oktober 2019 möglich sein und auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung mit 1.700 Euro netto entlohnt. Illedits: „Es wird drei Anstellungsmodelle für die Pflegestufen 3, 4 und 5 geben, wobei die Pflegestufe das Ausmaß der Anstellung – 20, 30 oder 40 Stunden – bestimmt. Wir wollen mit einer adäquaten Bezahlung mehr Men - schen für diesen Beruf begeistern und vielleicht auch dazu motivieren, nach Ende der Pflege des Angehörigen weiter in diesem Bereich tätig zu sein.“
Ausg. Nr. 185 • 5. Juni 2019 Das
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© Marina Apollonio / Courtesy Phot
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