ÖSTERREICH JOURNAL NR. 184 / 06. 05. 2019 Innenpolitik Einfach weniger Steuern durch »Entlastung Österreich« 62 ÖsterreicherInnen werden durch Entlastungsprogramm der Bundesregierung ab 2022 mit insgesamt 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Foto: BKA / Andy Wenzel Am 1. Mai beschloß die Bundesregierung die Steuerreform »Entlastung Österreich« – im Bild (v.l.): Finanzminister Hartwig Löger, Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz Christian Strache und Finanzstaatssekretär Herbert Fuchs bei der Pressekonferenz im Bundeskanzleramt Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz Christian Strache, Finanz - minister Hartwig Löger und Finanzstaatsekretär Hubert Fuchs haben am 30. April die Eckpunkte der Steuerreform präsentiert. „‚Entlastung Österreich‘ steht für eine neue Umverteilung vom Staat zu den Bürgern und Unternehmen. Bis 2022 werden die Österreicherinnen und Österreicher mit insgesamt 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet“, hielt Finanzminister Hartwig Löger fest. Bisher traten bereits der Familienbonus Plus, die Sen kung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die Umsatzsteuer-Reduktion im Tourismus in Kraft. Ab 2020 folgen in Etappen weitere Maßnahmen für Geringverdiener, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Unternehmen. „‚Entlastung Österreich‘ ist nicht nur eine Steuerreform. Es ist ein umfassendes Programm, das auch jene entlastet, die keine Steuern zahlen. Es enthält Maßnahmen für alle ÖsterreicherInnen, Beschäftigungs-und Investitionsanreize und bringt viele steuerrechtliche Vereinfachungen. Besonders kleine und mittlere Einkommen werden durch unser Programm weniger Steuern zahlen“, so der Finanzminister. „Als Finanzminister ist es mir besonders wichtig, daß all diesen Entlastungen eine vernünftige Gegenfinanzierung gegenübersteht. Wir bringen die erste Steuerreform ohne neue Schulden auf den Weg. ‚Keine neuen Steuern und keine neuen Schulden‘ macht diese Steuerreform zu einer Reform mit Hausverstand und ist Ausdruck unseres Verständnisses, nicht auf Kosten der nächsten Generationen Politik zu machen“, so der Fi - nanzminister weiter. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs er - gänzt: „In der Vergangenheit wurden Steuerreformen vor allem durch eine Neuverschuldung oder durch neue Steuern finanziert. Wir sorgen hingegen für eine ehrliche und nachhaltige Entlastung. Wir stärken die kleinen und mittleren Einkommen, aber auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen.“ Bereits im kommenden Jahr werden niedrige Einkommen über die Senkung der So - »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at zialversicherungsbeiträge entlastet, die Gren - ze von geringwertigen Wirtschaftsgütern an - gehoben und Maßnahmen zur Entbürokratisierung sowie im Umweltbereich gesetzt. 2021 folgen die erste Etappe der Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern durch die Tarifsenkung der ersten Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent, die Entbürokratisierung für ArbeitnehmerInnen durch die Erhöhung des Werbungskostenpauschales, strukturelle Vereinfachungen im Steuerrecht wie insbesondere die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes sowie strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gewinnermittlung. Außerdem werden die Forschungsprämie ausgeweitet und Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und der schnelleren Verfahrensdauer ge - setzt. Die zweite Etappe der Entlastung von Lohn- und EinkommensteuerzahlerInnen über die Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent sowie Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes wie die Sen-
Foto: BKA / Andy Wenzel ÖSTERREICH JOURNAL NR. 184 / 06. 05. 2019 Innenpolitik 63 zu Leistung und Arbeit. Vor allem jene, die in den vergangenen Jahren besonders unter der hohen Steuerlast gelitten haben, werden durch ‚Entlastung Österreich‘ deutlich entlastet und haben künftig mehr Geld zur Verfügung“, hielt der Finanzminister fest. Bundeskanzler Sebastian Kurz: „Wir entlasten all jene Menschen, die Tag für Tag arbeiten gehen, ihren Beitrag leisten und unser Land nach vorne bringen, damit ihnen ein Stück weit mehr zum Leben übrigbleibt.“ kung der Körperschaftssteuer oder die Ausweitung des Gewinnfreibetrages auf 100.000 Euro werden 2022 in Kraft treten. Ebenso kommt es zur Abschaffung von Bagatellsteu - ern und zur Schaffung einer einheitlichen Be messungsgrundlage bei den Lohnnebenkosten. „Mit dieser Steuerreform – und das ist mir als ehemaliger Steuerberater ein besonderes Anliegen – sorgen wir nicht nur für eine Entlastung von Steuern und Abgaben für alle, sondern auch für eine Befreiung von bürokratischem Ballast und staatlichen Hürden, indem wir für Vereinfachungen im Steuerrecht sorgen und die Anzahl der Steuererklärungen für Unternehmer und Arbeitnehmer um bis zu 460.000 Stück reduzieren“, erklärt Staatssekretär Fuchs. Faktor Arbeit wird jährlich um fünf Milliarden Euro entlastet Rund 75 Prozent des Gesamtvolumens von „Entlastung Österreich“ entfallen auf die Entlastung des Faktors Arbeit. Ab 2022 wird die Belastung dieses Faktors jedes Jahr um fünf Milliarden Euro gesenkt. Bereits kommendes Jahr werden die Krankenversicherungsbeiträge reduziert. 1,8 Millionen geringverdienende ArbeitnehmerInnen, 1,8 Millionen Pen sionistIn nen, 500.000 Selbstständige sowie Land- und ForstwirtInnen werden durch diese Maßnahme im Gesamtausmaß von rund 900 Millionen Euro pro Jahr entlastet. „Damit profitieren vor allem jene Personen, die zwar Sozialversicherung, aber noch keine Einkommensteuer zahlen. Ein Arbeitnehmer erhält im Durchschnitt 280 Euro pro Jahr, ein Pensionist im Durchschnitt 170 Euro pro Jahr“, so Löger. Eine weitere Maßnahme, die den Faktor Arbeit im Ausmaß von 3,9 Milliarden Euro pro Jahr entlasten wird, ist die Senkung der ersten drei Tarifstufen. Die derzeit geltenden 25, 35 und 42 Prozent werden auf 20, 30 und 40 Prozent gesenkt. „Aufgrund unseres progressiven Steuersystems bedeutet die Senkung der ersten drei Tarifstufen eine Entlastung für 100 Prozent der 4,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Insbesondere profitieren davon jene mit kleinen und mittleren Einkommen“, betonte Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs. Eine weitere finanzielle, aber insbesondere auch vereinfachende Maßnahme für steuerzahlende ArbeitnehmerInnen stellt die Erhöhung des Werbekostenpauschales dar. Das Werbungskostenpauschale, das bereits im Rahmen der Lohnverrechnung berück - sichtigt wird, wird von bisher 132 Euro auf 300 Euro pro Jahr ab 2021 erhöht. Damit er - sparen sich zusätzlich rund 60.000 Personen zukünftig die Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung. ArbeitnehmerInnen werden in der Höhe von rund 140 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Gleichzeitig baut das Finanzministerium damit Bürokratie ab. „Unsere Steuerreform motiviert wieder Steuerreform entlastet Unternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden Euro Mit „Entlastung Österreich“ setzt die Bundesregierung mehr als 1,5 Milliarden Euro zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Österreich frei. Damit fördert sie Wachstum und Investitionen, stärkt die Ei - genkapitalausstattung der heimischen Unternehmen und unterstützt den Ausbau von Arbeitsplätzen. Das Kernstück bildet dabei die Senkung der Körperschaftssteuer. Während die nominellen Körperschaftssteuersätze in den vergangenen Jahren in fast allen Nachbarländern gesenkt wurden, geht der derzeit in Österreich geltende Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent auf das Jahr 2005 zurück. Um im internationalen Wettbewerb nicht an Attraktivität zu verlieren, senkt die Bundesregierung daher die Körperschaftsteuer im Jahr 2022 um 2 Prozent von 25 Prozent auf 23 Prozent und um weitere 2 Prozent auf 21 Prozent im Jahr 2023. Daraus ergibt sich für österreichische Unternehmen ab 2022 eine Entlastung im Ausmaß von rund 800 Millionen. Euro und ab 2023 um 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes gesetzt. So wird etwa der Grundfreibetrag, der für einkommensteuerzahlende Unternehmen die Steuerbemessungsgrundlage senkt, bis 100.000 Euro er - weitert (Entlastung: 100 Millionen Euro). Ebenso wird die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 400 Euro auf 800 Euro im Jahr 2020 und im Jahr 2021 auf 1.000 Euro erhöht, wodurch es zu einer Erleichterung der Sofortabschreibung kommt (Entlastung 300 Millionen Euro). „Entlastung Ös - terreich“ wird darüber hinaus eine Begünstigung für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen in Höhe von maximal 10 Prozent des Gewinns und jährlich bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer enthalten (Entlastung: 100 Millionen Euro). Auch die Kleinunternehmergrenze, also jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuerpflicht besteht, wird von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro erhöht. Zudem soll es für diese Unternehmen zukünftig auch eine einfache Pauschalierungsmöglichkeit im Bereich der Einkommensteuer geben (Entlastung: 75 »Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at
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Foto: Parlamentsdirektion / Thomas
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